Safety data sheet
01. Bezeichnung des Gemischs
und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikatoren
Gigahertz Solutions Abschirmfarbe: CFA40
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen der
Gemische
Elektrisch leitfähige Grundbeschichtung.
1.2.1 Verwendungen von denen abgeraten
wird
Es liegen keine Verwendungen vor, von denen
abgeraten wird.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das
Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Gigahertz Solutions GmbH, Am Galgenberg12,
90579 Langenzenn, Deutschland. Telefon:
0049-(0)9101-9093-0, Fax: 0049-(0)9101-
9093-0. Ansprechpartner: info@gigahertz-
solutions.de
1.4 Notrufnummer
Außerhalb der Geschäftszeiten (07:00 - 15:00
Uhr): (Giftnotruf Berlin, Beratung in Deutsch
und Englisch) Telefon: +49 (0)30 30686 790.
02. Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs nach
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG und
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)
Keine.
2.2 Kennzeichnungselemente
Keine.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine.
2.4 Zusätzliche Hinweise
Die Produkte sind keine gefährlichen
Gemische in Sinne der Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 (GHS) bzw. der Richtlinie 1999/45/
EG in der letztgültigen Fassung.
03. Zusammensetzung,
Bestandteile
3.1 Gemische
Zusammensetzung variabel:
Inhaltssto CAS Anteil
Wasser 7732-18-5 0-70 %
Graphit 7782-42-5 0-40 %
Kohlenstoschwarz 1333-86-4 0-10 %
Carbonfasern 7440-44-0 0-10 %
Kaliwasserglas 1312-76-1 0-50%
Kunststodispersion Geheim 0-40 %
Dispergiermittel Geheim 0-1 %
Verdicker Geheim 0-1 %
Entschäumer Geheim 0-1 %
Konservierungsmittel Geheim 0-1 %
Lösemittel 0 %
3.2 Gefährliche Inhaltsstoffe
Entfällt.
04. Erste Hilfe Maßnahmen
4.1 Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zwei-
felsfällen ärztlichen Rat einholen. Verunreinigte
Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
4.1.1 Nach Einatmen
Bei Auftreten von Symptomen Person an die
frische Luft bringen und warm halten. Bei
Reizung der Atemwege durch das Produkt:
Arzt hinzuziehen.
4.1.2 Nach Hautkontakt
Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspü-
len. Keine Lösemittel oder Verdünnungen
verwenden! Beschmutzte oder getränkte
Kleidung sofort ausziehen.
4.1.3 Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet
halten. Augen mehrere Minuten bei geöff-
netem Lidspalt unter fließendem Wasser
spülen oder mit Augenspüllösung behandeln,
anschließend Arzt aufsuchen.
4.1.4 Nach Verschlucken
Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen
herbeiführen. Wasser in kleinen Schlucken
trinken. Bei Verschlucken sofort ärztlichen
Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende
Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen
verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder
Spezialbehandlung Keine.
05. Maßnahmen zur
Brandbekämpfung
5.1.1 Geeignete Löschmittel
Produkte sind nicht brennbar. Im Brand-
fall Löschmaßnahmen auf die Umgebung
abstimmen.
5.1.2 Ungeeignete Löschmittel
Nicht anwendbar.
5.2 Besondere von den Gemischen
ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch.
Das Einatmen gefährlicher Zersetzungs-
produkte kann ernste Gesundheitsschäden
verursachen.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Ggf. Atemschutzgerät erforderlich.
06. Maßnahmen bei
unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzvorschriften (siehe Abschnitte 7 und
8) beachten. Bildet rutschige und mit Wasser
schmierige Beläge.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen
oder Abwasserleitungen entsprechend den
örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen
Behörden in Kenntnis setzen. Verunreinigtes
Waschwasser zurückhalten und ordnungsge-
mäß entsorgen.
6.3 Verfahren zur Reinigung/Aufnahme
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem
Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur,
Vermiculite) eingrenzen und zur Entsorgung
nach den örtlichen Bestimmungen in den
dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Reste
mit viel Wasser wegspülen. Verschmutzte
Gegenstände und Fußboden unter Beachtung
der Umweltvorschriften gründlich mit Wasser
reinigen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte Keine.
07. Handhabung und Lagerung
7.1 Hinweise zur sicheren Handhabung
Bei vorschriftsmäßiger Lagerung und Handha-
bung keine besonderen Maßnahmen erforder-
lich. Für gute Raum- und Arbeitsplatzbe- und
entlüftung sorgen. Gesetzliche Schutz- und
Sicherheitsvorschriften befolgen. P-Satz 102:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P-Satz 103: Vor Gebrauch Kennzeichnungs-
etikett lesen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter
Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Die Produkte sind nicht brennbar. Lagerung in
Übereinstimmung mit der Betriebssicherheits-
verordnung.
7.2.1 Zusammenlagerungshinweise
Fernhalten von: Alkalien (Laugen), Säure,
Oxidationsmittel. Lagerklasse : 12.
7.2.2 Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Hinweise auf dem Etikett und dem tech-
nischen Merkblatt beachten. Nur im Original-
behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort
aufbewahren. Schützen gegen Hitze. Frost.
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen
und aufrecht lagern, um ein Auslaufen zu
verhindern.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Grundbeschichtungen für Innen und Aussen.
08. Begrenzung, Überwachung
der Exposition, Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter,
Arbeitsplatzgrenzwerte
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert
gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D ).
Grenzwerttyp (Herkunftsland) : Errechneter
RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D ). Grenzwert :
Nicht relevant.
8.2 Persönliche Schutzausrüstung
Berührung mit den Augen und der Haut ver-
meiden. Mit Produkten beschmutzte Kleidung
sofort ausziehen. Bei der Arbeit nicht Essen
und Trinken - Nicht Rauchen. Vor den Pausen
und bei Arbeitsende Hände waschen.
8.2.1 Atemschutz
Bei einer Verarbeitung des Produktes mittels
Streichen bzw. Rollen ist ein Atemschutz nicht
notwendig. Bei Spritzverarbeitung Spritznebel
nicht einatmen. Partikelfilter P2 (weiß) beim
Spritzen verwenden.
8.2.2 Handschutz
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung ist
ein Schutzhandschuh aus Nitrilkautschuk mit
einer Materialstärke von 0,4 mm zu benutzen.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Durchbruchzeit: >= 8 h. Hinweise des Herstel-
lers sind zu beachten. Für den längeren oder
wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass
die oben genannten Durchdringungszeiten in
der Praxis deutlich kürzer sein können. Die
Schutzhandschuhe sollten bei Beschädigung
oder ersten Abnutzungserscheinungen sofort
ersetzt werden. Beim Tragen von Schutzhand-
schuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe
empfehlenswert! Nach dem Händewaschen
verlorengegangenes Hautfett durch fetthaltige
Hautsalben ersetzen.
8.2.3 Augenschutz
Bei Spritzgefahr dichtschließende Schutzbrille
(z. B. Korbbrille) verwenden.
8.2.4 Körperschutz
Arbeitsschutzkleidung tragen. Bei Spritzverar-
beitung Einwegschutzanzug tragen.
8.2.5 Begrenzung und Überwachung der
Umweltexposition
Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinaus-
gehenden Maßnahmen erforderlich.
09. Physikalische und
chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden
physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.1.1 Aussehen
Form: Flüssig bis pastös.
9.1.2 Geruch
Charakteristisch.
9.1.3 Geruchsschwelle Nicht bestimmt.
9.1.4 Sicherheitsrelevante Basisdaten
Siedepunkt/-bereich: Nicht anwendbar.
Flammpunkt: Nicht anwendbar.
Zündtemperatur: Nicht anwendbar.
Dampfdruck: Nicht bestimmt.
Dichte: Siehe technisches Merkblatt.
Lösemitteltrennprüfung: Nicht anwendbar.
Lösemittelgehalt bei allen Produkten: 0 %.
pH-Wert: Alle Produkte: 8; HSF64, HSF74: 12.
Viskosität: Flüssig bis pastös, siehe tech-
nisches Merkblatt.
VOC-Wert: max. 1,0 g/l.
9.2 Sonstige Angaben Keine.
10. Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Es sind keine Angaben über die Produkte
vorhanden.
10.2 Chemische Stabilität
Es sind keine Angaben über die Produkte
vorhanden.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine Angaben über die Produkte
vorhanden.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften
zur Lagerung und Handhabung stabil.
10.5 Unverträgliche Materialien
Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung
sind uns keine gefährlichen Reaktionen be-
kannt. Von stark sauren und alkalischen Mate-
rialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten, um
exotherme Reaktionen zu vermeiden.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung
sind uns keine gefährlichen Zersetzungspro-
dukte bekannt. Bei hohen Temperaturen oder
im Brandfall können gefährliche Zersetzungs-
produkte, wie z.B. Kohlendioxid, Kohlenmono-
xid, Rauch, Stickoxide oder dichter, schwarzer
Rauch entstehen.
11. Angaben zur Toxikologie
Toxikologische Daten liegen keine vor. Die
Einstufung wurde nach dem Berechnungsver-
fahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG)
vorgenommen.
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen,
Reizung und Ätzwirkung
Primäre Reizwirkung an der Haut: Nein.
Reizung der Augen: Nein. Reizung der Atem-
wege: Nein.
11.1.1 Sensibilisierung
Nicht sensibilisierend.
11.1.2 Toxizität nach wiederholter Aufnahme
(subakut, subchronisch, chronisch)
Toxikologische Daten liegen keine vor.
11.1.3 CMR-Wirkungen
(krebserzeugende, erbgutverändernde und
fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Karzinogenität: Keine Daten. Keimzellmutage-
nität/Genotoxizität: Keine Daten. Reprodukti-
onstoxizität: Keine Daten.
12. Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Es sind keine akuten oder chronischen Schä-
digungen von Wasserorganismen durch das
Produkt in Gewässern zu erwarten.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Es sind keine Angaben vorhanden.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Angaben vorhanden.
12.4 Mobilität im Boden
Es sind keine Angaben vorhanden.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-
Beurteilung
Es sind keine Angaben vorhanden.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Es sind keine Angaben vorhanden.
12.7 Weitere ökologische Hinweise
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kana-
lisation verhindern. Die Zubereitung wurde
gemäß der konventionellen Methode der
Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) bewertet
und entsprechend der ökotoxikologischen
Eigenschaften eingestuft. Einzelheiten siehe
Abschnitte 2 und 3.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Gebinde mit nicht eingetrockneten Resten
bei der Sammelstelle für Altlacke/Altfarben
abgeben. Nicht in Gewässer oder Kanalisation
gelangen lassen. Gebinde mit eingetrockneten
Resten können über den Hausmüll oder als
Baustellenschutt entsorgt werden.
13.1.1 Abfallschlüssel
Abfallschlüssel-Nr. gemäß der Verordnung
über das Europäische Abfallverzeichnis
(Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): 08 01
12 (Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme
derjenigen, die unter 08 01 11* fallen).
13.1.2 Ungereinigte Verpackung
Kontaminierte Verpackungen sind restzuent-
leeren. Sie können dann nach entsprechender
Reinigung dem Recycling zugeführt werden.
Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff
zu entsorgen.
14. Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvor-
schriften.
14.2 Ordnungsgemäße UN-
Versandbezeichnung
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvor-
schriften.
14.3 Transportgefahrenklassen
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvor-
schriften.
14.4 Verpackungsgruppe
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvor-
schriften.
14.5 Umweltgefahren
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvor-
schriften.
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Keine.
15. Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit,
Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
EU-Vorschriften. Verordnung (EG) Nr.
2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der
Ozonschicht führen: Nicht anwendbar. Richtli-
nie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren
bei schweren Unfällen mit gefährlichen
Stoffen: Unterliegt nicht der
96/82/EG.
15.1.1 Sonstige EU-Vorschriften
Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die
Begrenzung von Emissionen flüchtiger orga-
nischer Verbindungen (VOC-RL): VOC-Wert (in
g/l) : max. 1.
15.1.2 Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwen-
dung. Störfallverordnung. Unterliegt nicht der
StörfallVO.
15.1.3 Wassergefährdungsklasse (WGK)
Klasse : nwg (Nicht wassergefährdend) Einstu-
fung gemäß VwVwS.
15.1.4 Sonstige Vorschriften
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Keine brennbare Flüssigkeit gemäß BetrSichV.
15.1.5 VOC-Verordnung Farben und Lacke
VOC-Grenzwert Stufe II (g/l), gebrauchsfertig:
30. Maximaler VOC-Gehalt des gebrauchsfer-
tigen Produkts (g/l): max. 1.
15.1.6 Zusätzliche Angaben
Giscode : M-DF01.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in
dieser Zubereitung wurden nicht durchgeführt.
16. Sonstige Hinweise
16.1 Änderungshinweise Keine.
16.2 Abkürzungen und Akronyme Keine.
16.3 Wichtige Literaturangaben und
Datenquellen
EG-Richtlinie 67/548/EG bzw. 1999/45/EG in
der jeweils gültigen Fassung. Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in
der jeweils gültigen Fassung. Einstufung von
Gemischen und verwendete Bewertungsme-
thode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1207/2008
[CLP] Transportvorschriften gemäß ADR, RID,
IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung.
Des weiteren sind Daten den aktuellen Sicher-
heitsdatenblättern der Rohstofflieferanten ent-
nommen bzw. durch akkreditierte Prüflabors
oder firmenintern ermittelt worden.
16.4 Einstufung von Gemischen und
verwendete Bewertungsmethode gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1207/2008 [CLP] /
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Keine.
16.5 Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze
(Nummer und Volltext) Keine.
16.6 Schulungshinweise Keine.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdaten-
blatt entsprechen nach bestem Wissen
unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die
Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte
für den sicheren Umgang mit dem in diesem
Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt
bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und
Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht
übertragbar auf andere Produkte. Soweit das
Produkt mit anderen Materialien vermengt,
vermischt oder verarbeitet wird, oder einer
Bearbeitung unterzogen wird, können die An-
gaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit
sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes
ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Mate-
rial übertragen werden. Es ist vorübergehend
möglich, dass bis zum Abverkauf der Lager-
bestände Sie eventuell eine unterschiedliche
Kennzeichnung auf dem Etikett gegenüber
dem Sicherheitsdatenblatt feststellen. Wir
bitten Sie dafür um Verständnis. Die in diesem
Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Angaben
stellen keine Zusicherung von Produkteigen-
schaften dar und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis. Das Produkt darf nur für die
in Abschnitt 1 und 7 dieses Sicherheitsdaten-
blattes und die im technischen Merkblatt und
Etikett beschriebenen Anwendungsbereiche
und Verarbeitungsweisen eingesetzt werden.
Sicherheitsdatenblatt - Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)
2015/03
Gigahertz Solutions GmbH
Am Galgenberg 12
90579 Langenzenn
Deutschland, 09101 9093-0
info@gigahertz-solutions.de