User manual

Stand Mai 2018 Z 035
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Zum Erlöschen von Gewährleistungsansprüchen sowie zum Ausschluss von
Haftungsansprüchen führen insbesondere:
Veränderungen am System (einschließlich Zubehörteilen)
Veränderungen am Zu- und Abluftsystem
Verwendung von anderen als EPH-elektronik Originalteilen als Ersatz- und
Zubehörteile
das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung
Der Betriebsdruck der Gasversorgung muss mit dem Betriebsdruck des G-E-O-S
Brennstoffzellensystems (siehe Typenschild) übereinstimmen.
Wasserstoff-Anlagen müssen den technischen und administrativen Bestimmungen
des jeweiligen Verwendungslandes entsprechen. Nationale Vorschriften und
Regelungen müssen beachtet werden.
Wasserstoff-Anlagen müssen einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden.
In Deutschland müssen Wasserstoff-Anlagen gemäß der Gefährdungsbeurteilung in
regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Prüfung ist durch eine sachkundige
Person durchzuführen und muss in einer Prüfbescheingung bestätigt werden.
Verantwortlich für die Veranlassung der Gefährdungsanalyse und der Prüfung ist der
Betreiber der Anlage.
Brennbare Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe dürfen nicht in der Nähe des Systems
verwendet oder gelagert werden (z. B. Spraydosen oder Kraftstoffkanister).
Das G-E-O-S Brennstoffzellensystem nicht dort benutzen, wo sich entzündbare
Dämpfe oder Stäube bilden können z B. in der Nähe von einen Kraftstoff-, Kohle-,
Holz-, Getreidelager oder Ähnlichem.
Wasserstoff-Geräte dürfen beim Tanken, in Parkhäusern, Garagen oder auf Fähren
nicht benutzt werden.
Die Gasanlage und deren Druckregeleinrichtungen müssen den technischen Regeln
für Gase entsprechen. Diese sind z.B. TRGS 510, TRGS 745/TRBS 3145 und TRGS
407. Es dürfen nur für gewerblichen Einsatz zugelassene Druckregeleinrichtungen,
mit einem abgesicherten Ausgangsdruck zwischen 1 und 6 bar verwendet werden.
Die Durchflussrate der Druckregeleinrichtung muss mindestens dem
Höchstverbrauch aller vom Anlagenhersteller eingebauten Geräte entsprechen.
Es dürfen nur für das Bestimmungsland geeignete Gasversorgungsanlagen, die den
Anforderungen des Landes entsprechen, verwendet werden. Diese sind regelmäßig
auf Dichtigkeit zu überprüfen. Für Winterbetrieb sollten nur winterfeste
Spezialdichtungen des Flaschenanschlusses verwendet werden.
Wir empfehlen die Verwendung des G-E-O-S Gasanschlussschlauchs.
Bei längerer Lagerung bzw. Stillstand ist das G-E-O-S Brennstoffzellensystem
von der Wasserstoffversorgung zu trennen.