Safety data sheet
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Stand 22.05.2017
12. Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Toxizität
Der Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft. Keine aquatische Toxizität.
Nicht toxisch für Kläranlagen.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Abbaubarkeit
Nicht anwendbar. Der Stoff ist anorganisch. keine photo- oder chemische
Abbaubarkeit und keine biologische Abbaubarkeit zu erwarten.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulation
Nicht anwendbar. Der Stoff ist anorganisch. Keine signifikante
Bioakkumulation zu erwarten.
12.4 Mobilität im Boden
Mobilität
Moderat mobil in Böden. Eine Adsorption an Partikeln ist möglich. Keine
Elution der Hauptbestandteile (SiO
2
, Al
2
O
3
) zu erwarten.
Allgemeine Hinweise
Im Allgemeinen nicht wassergefährdend
Gemäß Anhang 4 der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe
(VwVwS) vom 17.05.1999
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Ergebnisse der Beurteilung
Keine PBT- oder vPvB-Eigenschaften.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Weitere Information
Keine anderen schädlichen Wirkungen bekannt. Gemäß CLP
Verordnung ist der Stoff als nicht umweltgefährdend eingestuft.
Weitergehende Informationen zu toxikologischen Wirkungen sind
Stoffsicherheitsbericht (CSR) zu entnehmen.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Hinweise zur Entsorgung
Muss unter Beachtung der Vorschriften zur Abfallverwertung/-beseitigung
einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Die Einstufung
der Abfälle hat herkunftsorientiert nach dem Europäischen Abfallkatalog
(EAK) zu erfolgen. Entsorgung gemäß den regionalen behördlichen
Vorschriften
Europäischer Abfallkatalog
06 00 00 ABFÄLLE AUS ANORGANISCH- CHEMISCHEN PROZESSEN
06 13 00 Abfälle aus anorganisch- chemischen Prozessen a. n. g.
06 13 99 Abfälle a. n. g.
Empfehlungen
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren; sie können dann
nach entsprechender Reining einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften
14. Angaben zum Transport
14.1 Angaben zum Transport
UN
Landtransport ADR/RID-GGVSEB
Seeschifftransport IMDG/GGVsee
Lufttransport ICAO/IATA
-
Kein Gefahrgut im Sinne der Verordnung.
Kein Gefahrgut im Sinne der Verordnung.
Kein Gefahrgut im Sinne der Verordnung.







