Safety data sheet

13. Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung
Abfallschlüssel Abfallname
07 01 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und
Mutterlaugen.
20 01 13* Lösemittel
Mit Stern (*) markierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der
Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle.
Empfehlung für das Produkt:
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Empfehlung für die Verpackung:
Nach behördlichen Vorschriften entsorgen.
14. Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID (GGVSEB)
UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Naphta (Erdöl),
mit Wasserstoff behandelte schwere (NOTA P), 3, III, (D/E),
Sondervorschrift 640E, Klassifizierungscode: F 1
Seeschiffstransport IMDG (GGVSee)
UN 1993 Flammable Liquid, N.O.S. (Naphta (petroleum), hydrotreated heavy),3,III
Lufttransport ICAO/IATA-DGR
UN 1993 Flammable Liquid, n.o.s. (Naphta (petroleum), hydrotreated heavy), 3, III
Besondere Vorschichtsmaßnahmen für den Anwender:
Es liegen keine Informationen vor.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-
Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code: Nicht anwendbar.
15. Rechtsvorschriften
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits-und Umweltschutz/
spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften:
Wassergefährdungsklasse: WGK 2(Selbsteinstufung):wassergefährdend.
Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht
durchgeführt.
16. Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen
jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein
vertragliches Rechtsverhältnis.
Relevante Sätze
R 10 Entzündlich.
R 65 Gesundheitsschädlich, kann beim Verschlucken Lungenschäden
verursachen.
R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Datenblatt ausstellender Bereich: Abt.-Produktsicherheit-
Ansprechpartner: Wolfgang Künz, Email: Kuenzw@t-online.de