Operation Manual

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Drittanbietern bleibt. Sie verpflichten sich, die Software oder
Teile davon nicht zu dekompilieren, zu deassemblieren, zu
verändern, zurückzuassemblieren, zurückzuentwickeln, in eine
allgemein lesbare Form umzuwandeln oder ein von der
Software abgeleitetes Werk zu erstellen. Sie verpflichten sich,
die Software nicht in ein Land zu exportieren oder zu
reexportieren, das nicht im Einklang mit den
Exportkontrollgesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika
oder den Exportkontrollgesetzen eines anderen, in diesem
Zusammenhang relevanten Landes steht.
Anhang 59