Safety Data Sheet Article 23846681
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Seite:13/14
Version:
1.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
21.10.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
18.07..2013
Aerosolpackungen
:
Nicht anwendbar.
AOX
:
Das Produkt enthält organisch gebundene Halogene und kann
zum AOX-Wert im Abwasser beitragen.
Seveso-III-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-III-Richtlinie kontrolliert.
Nationale Vorschriften
Störfallverordnung
:
Nicht verfügbar.
Wassergefährdungsklasse
:
WGK 1, Anhang Nr. 4
Verweis auf Technische Regeln
für Gefahrstoffe (TRGS)
Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 500 einhalten
Lagerklasse gemäß TRGS 510: 11
Technische Anleitung Luft
:
Nummer 5.2.1: 98 %
Nummer 5.2.5: 0,5 %
Internationale Vorschriften
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-I-Chemikalien
:
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-II-Chemikalien
:
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-III-Chemikalien
:
Nicht gelistet
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
:
Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
:
ADN = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
IATA = Internationaler Luftverkehrsverband
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RID = Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung
gefährlicher Güter
RRN = REACH Registriernummer
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Volltext der abgekürzten H-Sätze
:
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Volltext der Einstufungen
[CLP/GHS]
:
Aqu. chron. Kat. 3, H412: CHRONISCHE AQUATISCHE TOXIZITÄT -
Kategorie 3
Akut Tox. Kat. 4, H302: AKUTE TOXIZITÄT - Kategorie 4
AugenSchäd. Kat. 1, H318: SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG - Kategorie 1
Sens. Haut Kat. 1, H317: SENSIBILISIERUNG DER HAUT - Kategorie 1
STOT einm. Kat. 3, H335: SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT
(EINMALIGE EXPOSITION) - Kategorie 3
Volltext der abgekürzten R-Sätze
:
R22- Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R37- Reizt die Atmungsorgane.