Safety data sheet Article 25565405
Gardol Power –X – Change 20 V / 5,2 Ah
EU-Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACH)
Erstellt am 05.04.2017 Überarbeitet am:
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Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise: Die Batterien sind hermetisch dicht abgeschlossen. Der Kontakt mit den Be-
standteilen kann nur bei Beschädigungen eine Gefährdung hervorrufen. Die nachfolgenden Erste-Hilfe-
Hinweise beziehen sich daher ausschließlich auf den Umgang bei Freiwerden der Bestandteile und nicht
auf den ordnungsgemäßen Gebrauch der Batterie.
Nach Hautkontakt:
Benetzte Kleidung sofort ausziehen. Haut gründlich mit Wasser und ggf. Seife
abwaschen. Bei Hautreizungen oder allergischen Reaktionen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Mit fließendem Wasser bei geöffnetem Lid mind. 15 Min. auswaschen. Wenn
Rötung, Brennen, verschwommenes Sehen oder Schwellung fortbesteht, zur
weiteren Behandlung zum nächsten Arzt / Krankenstation bringen.
Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen. Frischluftzufuhr, unverzüglich Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit
Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Geeignete Löschmittel:
Feuerlöscher Klasse D, CO
2
, Löschpulver oder
Wassersprühstrahl.
5.2 Ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl.
5.3 Besondere Gefährdungen durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase:
Im Brandfall können Batterien bersten und gefährliche Zersetzungsprodukte freisetzen. Lithium Ionen
Batterien enthalten Elektrolyte, welche bei hohen Temperaturen (> 150° C) freigesetzt werden können
und sich entzünden und Funken produzieren. Zerstörte oder beschädigte Batterien (z.B. mechanische
Beschädigung oder Überladung) können schnell mit leuchtender Flamme brennen und andere Batterien
in unmittelbarer Nähe entzünden.
5.4 Besondere Schutzmaßnahmen bei der Brandbekämpfung:
Berstende Batterien können mit großer Wucht aus einem Brand herausgeschleudert werden. Lösch-,
Rettungs- und Aufräumungsarbeiten unter Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur mit
schwerem Atemschutz durchgeführt werden.
Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahme: Augenkontakt vermeiden.
Umgebung ausreichend belüften. Alle Zündquellen entfernen. Unbeteiligte Personen in Sicherheit
bringen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Mit flüssigkeitsbindenden Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen und vorschriftsmäßig entsorgen. Angaben zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.