Safety Data Sheet Article 25437203
North
Fertilizer
Industry
Sammel
-
Sicherheitsdatenblatt
Entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungs-
verordnung (EU) 2015/830. Eine Verpflichtung zur Ausstellung nach Artikel 31 der
REACH-Verordnung besteht nicht.
überarbeitet am: 15.05.2017 Version: 2012 A Seite 3 von 7
Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung : Staubbildung vermeiden. Die Produkte nicht essen oder als
Tierfutter verwenden.
Hygienemaßnahmen : Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch
die Hände und alle mit dem Produkt in Berührung gekommenen
Körperteile mit Seife waschen.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträ
glichkeiten
Lagerbedingungen : Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen
erforderlich. Außerhalb der Reichweite von Kindern und
Haustieren aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und
Futtermitteln fernhalten.
Lager : An einem trockenen, möglichst kühlen und gut durchlüfteten Ort
aufbewahren. Das Produkt ist vor Verunreinigungen zu schützen
und von Wärmequellen fernzuhalten.
Verpackungsmaterialien : In fest verschlossenen Verpackungen lagern. In der
Originalverpackung aufbewahren.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen : Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Vor
Feuchtigkeit schützen.
Lagerklasse (LGK) : 11 – Brennbare Feststoffe.
Lagerstabilität : Trocken, unbegrenzt haltbar.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Düngemittel : Die technischen Produktinformationen dieser Produkte
beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
8.1
Zu überwachende Parameter
Keine Daten bekannt.
8.2
Begrenzung und Überwachung der Expositio
n
Technische Schutzmaßnahmen
Zu überwachende Parameter : Für angemessene Lüftung sorgen. Hohe Staubbelastung
vermeiden.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz : Bei Aerosol- oder Staubentwicklung geeignete Staub- bzw.
Atemmaske tragen.
Handschutz : Bei längerem oder wiederholtem Kontakt Gummi- oder
Kunststoffhandschuhe tragen. Die Durchdringungszeit ist unter
anderem abhängig von Material, Dichte und Ausführung des
Handschuhs und muss daher im Einzelfall ermittelt werden.
Augenschutz : Berührung mit den Augen vermeiden. Sicherheitshalber
Schutzbrille tragen.
Haut- und Körperschutz : Geschlossene Arbeitskleidung. Keine besondere
Schutzausrüstung erforderlich.
Schutz- und Hygienemaßnahmen : Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Beschmutzte und
getränkte Kleidung sofort ausziehen. Nach der Arbeit Hände und
Gesicht waschen.
8.3
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Allgemeine Hinweise : Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen.