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mind. 50 cm
6. Allgemeine Hinweise
6.3 Baugrube
Damit ausreichend Arbeitsraum vorhanden ist, muss die Grundfläche der Baugrube die Behältermaße auf
jeder Seite um 50 cm überragen, der Abstand zu bestehenden Bauwerken muss mind. 80 cm betragen.
Die Böschung ist nach DIN 4124 anzulegen. Der Baugrund muss waagerecht und eben sein und eine
ausreichende Tragfähigkeit gewährleisten.
Die Tiefe der Grube muss so bemessen sein, dass die max. Erdüberdeckung (=100 cm; siehe Punkt 2)
über dem Behälter nicht überschritten wird. Für die ganzjährige Nutzung der Anlage ist eine Installation
des Behälters und der wasserführenden Anlagenteile im frostfreien Bereich notwendig. In der Regel liegt
die frostfreie Tiefe bei ca. 80 cm, genaue Angaben hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Als Unterbau wird eine Schicht verdichteter Rundkornkies (Körnung 4/16 nach DIN 4226-1,
Dicke ca. 15-20 cm) aufgetragen.
6.4 Grundwasser und bindige (wasserundurchlässige) Böden
Eine Aufstellung in Bereichen mit Grundwasser ist zulässig, wenn oberhalb des Behälters ein Geogitter
als Auftriebssicherung in den Abmessungen 2,5 x 2,5 m fachmännisch verlegt wird.
Überdeckungshöhen bei Grundwasser und nichtbindigen (wasserdurchlässigen) Böden
(Installation mit Auftriebssicherung):
Eintauchtiefe des Behälters ins
Grundwasser
< 65 cm
80 cm
90 cm
110 cm
130 cm
160 cm
Erforderliche Erdüberdeckung
> 40 cm
50 cm
60 cm
70 cm
80 cm
90 cm
Bei bindigen (wasserundurchlässigen) Böden (z. B. Lehm) ist eine Mindesterdüberdeckung von
90 cm inkl. Auftriebssicherung erforderlich.
6.5 Hanglage, Böschung etc.
Beim Einbau des Behälters in unmittelbarer Nähe (< 5 m) eines Hanges,
Erdhügels oder einer Böschung muss eine statisch berechnete Stützmauer
zur Aufnahme des Erddrucks errichtet werden. Die Mauer muss das
Behältermaß um mind. 50 cm in alle Richtungen überragen und einen
Mindestabstand von 50 cm zum Behälter haben.
6.6 Installation neben befahrenen Flächen
Bei Installation der Behälter neben befahrenen Flächen muss
gewährleistet sein, dass die auftretenden Belastungen durch die
Kraftfahrzeuge nicht auf den Behälter übertragen werden. Der Winkel
der gedachten Verbindungslinie zwischen Aussenkante der
Verkehrsfläche und Unterkante Behälter darf max. 45° betragen, d.h.
der Mindestabstand zur befahrenen Fläche beträgt 2,6 m.
6.7 Verbindung mehrerer Behälter
Die Verbindung von zwei oder mehreren Behältern erfolgt über die unten am Behälter befindlichen
Montageflächen mittels GRAF Spezialdichtungen und KG-Rohren (bauseits zu stellen). Die Öffnungen
sind ausschließlich mit dem GRAF Spezialkronenbohrer in der entsprechenden Größe zu bohren. Es ist
darauf zu achten, dass der Abstand zwischen den Behältern mind. 80 cm beträgt. Die KG-Rohre müssen
mind. 20 cm in die Behälter hineinragen. Werden mehr als zwei Behälter miteinander verbunden, muss
neben der unteren Verbindung auch eine obere Verbindung, zur Be- und Entlüftung, hergestellt werden.