User manual

Programmdauer des Standardprogramms „Baumwolle 60 °C“
bei Teilbefüllung in Minuten
209
Programmdauer des Standardprogramms „Baumwolle 40 °C“
bei Teilbefüllung in Minuten
205
Dauer des unausgeschalteten Zustands in Minuten 5
Luftschallemission in db (A) Waschen 51
Luftschallemission in db (A) Schleudern 75
Einbaugerät J/N Nein
Die in der Tabelle oben enthaltenen Informationen erfüllen die Verordnung (EU) 1015/2010 der
Kommission zur Durchführung der Richtlinie EG/2009/125.
GARANTIE
2 Jahre Garantie auf Haushaltgeräten
Wir gratulieren Ihnen zum Erwerb eines
FORS - Produktes. Sie haben eine gute
Wahl getroffen und ein Produkt von
höchster Qualität ausgewählt, welches
ebenfalls von der Ökobilanz her
ausgezeichnete Werte erreicht.
Für die Betriebsfähigkeit und die
Betriebssicherheit dieses Apparates
leisten wir insoweit eine zweijährige
Garantie, als wir gewährleisten, dass der
Apparat frei von Material und
Herstellungsfehlern ist. Während der
Garantiezeit von zwei Jahren, vom Tage
der Erst-Installation des Apparates an,
frühestens ab 01.01.2004, ersetzen wir
dem Besitzer kostenlos defekte Teile im
Rahmen der nachfolgenden
Bestimmungen. Die neue Garantiefrist von
2 Jahren gilt nur für Geräte, die mit dieser
Garantiebroschüre ausgestattet sind. Die
Garantie gilt jedoch nur, sofern die
Prüfung durch FORS AG zweifelsfrei
einen Defekt gemäss diesen
Garantiebestimmungen ergab.
Für die Garantie gilt folgendes:
1. Die Garantie gilt für Apparate, welche
in der Schweiz oder dem Fürstentum
Liechtenstein in Betrieb sind und durch
FORS vertrieben wurden.
2. Die Garantieansprüche können nur
gegen Vorweisung dieses vom
Händler korrekt ausgefüllten
Garantiescheines oder Vorweisung der
Verkaufsrechnung mit Angabe der
Serienummer geltend gemacht
werden.
3. Von den Garantieleistungen
ausgenommen sind: Beschädigungen
aufgrund von Missbrauch oder
Vernachlässigung, mangelnde
Wartung und Reinigung,
unsachgemässe Behandlung und
Installation, nicht einwandfreier
Stromzufuhr, Einwirkung von Wasser,
Feuer, elektromagnetischen Feldern
oder höherer Gewalt.
Beleuchtungskörper, Glas, Plastik- und
Verschleissteile. Ferner sind
ausgeschlossen, Schäden, die durch
Transporte nach der Lieferung an den
ersten Käufer entstehen und
Transportspesen, falls ein Apparat
vom Monteur nicht mit dem
Personenwagen erreichbar ist.
4. Die Garantiepflicht erlischt, wenn
Reparaturen, Veränderungen oder
Ersatz einzelner Teile von anderer
Seite als von FORS AG autorisierten
Kundendienststellen vorgenommen
werden.
5. Werden Reparatur- oder
Kundendienstarbeiten angefordert aus
Gründen, die durch diese Garantie
nicht gedeckt sind, so sind sie vom
Auftraggeber zu bezahlen.
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