User manual

Einstellen eines Programms
Wählen Sie das gewünschte Programm mit
dem Programmwahlschalter aus.
Die mögliche Programmdauer erscheint im
Display.
Die angegebene Trockenzeit
bezieht sich auf eine Beladung
mit 5 kg für Baumwoll- und
Jeansprogramme. Für andere
Programme bezieht sich die
Trockenzeit auf die empfohlene
Beladungsmenge. Die
Trockenzeit für Baumwoll- und
Jeansprogramme ist länger,
wenn die Beladung 5 kg
übersteigt.
Optionen
Sie können zusammen mit dem Programm
eine oder mehrere Optionen wählen.
Zum
Ein- oder Ausschalten der Option die
entsprechende Taste drücken .
Ist die Option eingeschaltet, leuchtet die
Kontrolllampe über der Taste auf oder das
Symbol erscheint auf dem Display.
Kindersicherung
Die Kindersicherung kann eingeschaltet
werden, um zu verhindern, dass Kinder mit
dem Gerät spielen. Die Kindersicherung
sperrt alle Tasten sowie den
Programmwahlschalter (diese Option sperrt
nicht die Ein/Aus-Taste).
Die Kindersicherung kann eingeschaltet
werden:
Bevor Sie die Taste Start/Pause
drücken - das Gerät kann nicht starten
Nachdem Sie die Taste Start/Pause
gedrückt haben - die Programme- und
Optionenauswahl ist ausgeschaltet.
Einschalten der
Kindersicherung:
1.
Schalten Sie den Trockner ein.
2.
Warten Sie etwa 8 Sekunden.
3.
Wählen Sie eines der verfügbaren
Programme.
4.
Halten Sie gleichzeitig die Tasten
Trocken+ und Reverse Plus
gedrückt.
Das Symbol
leuchtet auf dem Display
auf.
5.
Zum Ausschalten der Kindersicherung
drücken Sie erneut die obigen Tasten,
bis das Symbol im Display erlischt.
Option Signal
Wenn die Option „Signal“ eingeschaltet ist,
ertönt das Signal:
am Programmende
zu Beginn und Ende der
Knitterschutzphase
bei einer Unterbrechung des Programms
Die Option Signal ist standardmäßig
eingeschaltet. Mit dieser Option können Sie
den Ton ein- oder ausschalten.
Die Option Signal kann für alle
Programme eingestellt werden.
Ein- und Ausschalten der Option
Signal:
Halten Sie gleichzeitig die Tasten
Knitterschutz und Zeit Sparen gedrückt.
Das akustische Signal ertönt zur
Bestätigung der Änderung.
40