Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.02.2015 überarbeitet am: 06.02.2015Versionsnummer 2
Handelsname: Bremssattellack, alle Farben
(Fortsetzung von Seite 2)
40.0.10
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem
Molekulargewicht 700 - 1100
Xi R36/38; Xi R43
Skin Irrit. 2, H315
CAS: 1330-20-7
EINECS: 215-535-7
Xylol
Xn R20/21; Xi R38
R10
Flam. Liq. 3, H226; Acute Tox. 4, H312; Acute Tox. 4, H332; Skin
Irrit. 2, H315
25-75%
CAS: 78-83-1
EINECS: 201-148-0
Isobutanol
Xi R37/38-41
R10-67
Flam. Liq. 3, H226; Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315;
STOT SE 3, H335-H336
5-<10%
CAS: 123-86-4
EINECS: 204-658-1
n-Butylacetat
R10-66-67
Flam. Liq. 3, H226; STOT SE 3, H336
1-<3%
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
*
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens
48 Stunden nach einem Unfall.
Nach Einatmen:
Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Sofort Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
CO2, Sand, Löschpulver. Kein Wasser verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
*
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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