Datasheet
§ 1 Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von un-
seren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Liefe-
rung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfts-
beziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von
§ 310 Absatz 1 BGB.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
(1) Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu
qualizieren ist, können wir innerhalb von 2 Wochen durch Übersendung einer Auftrags-
bestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist
annehmen.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese aus-
drücklich als verbindlich bezeichnet haben.
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen jeglicher
Art, insbesondere von uns angefertigte Entwürfe, Klischees und Lithograen, behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Un-
terlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der
Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Soweit wir das Angebot des
Käufers nicht innerhalb der Frist des Absatzes 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns
unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise
„ab Werk“.
(2) Die von uns angefertigten Entwürfe, Klischees, Lithograen und dergleichen werden
dem Käufer anteilig in Rechnung gestellt. Korrekturabzüge werden einmal unberechnet
geliefert. Weitere Abzüge, bedingt durch nachträgliche Änderungen des Käufers sowie
Probeabzüge in verschiedenen Ausführungen und mehrfarbigem Druck, werden nach
der dafür aufgewandten Zeit besonders berechnet. Korrekturabzüge bzw. Andrucke bei
Tiefdruckaufträgen können infolge technischer Schwierigkeiten nicht vorgelegt werden.
(3) Sofern keine Festpreisabrede getroen wurde, behalten wir uns das Recht vor, unsere
Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen
oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Material-
preissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.
(4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird
in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausge-
wiesen.
(5) An uns unbekannte Käufer erfolgt die Lieferung gegen Vorauszahlung oder Nach-
nahme. Ansonsten hat die Zahlung des Kaufpreises ausschließlich auf eines der auf der
Rechnung genannten Konten zu erfolgen; Risiken und Kosten der Zahlung gehen zu
Lasten des Käufers.
(6) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb
von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
(7) Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
(8) Stellt der Käufer seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Er-
önung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so wird unsere Gesamtforderung sofort
fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaft-
lichen Verhältnisse des Käufers. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicher-
heitsleistungen zu verlangen. Kommt der Käufer dem nicht nach, haben wir das Recht,
die Lieferung zu verweigern und vom Vertrag zurücktreten sowie Schadensersatz zu
verlangen.
(9) Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche gel-
tend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festge-
stellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbe-
haltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
(10) Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.
Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 4 Lieferzeit
(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden
sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit
beginnt erst, wenn alle technischen Fragen abgeklärt sind und steht unter dem Vorbe-
halt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung; sich abzeichnende Verzögerungen
teilen wir sobald als möglich mit.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpichtung setzt weiter die rechtzeitige und ord-
nungsgemäße Erfüllung der Verpichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht
erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser
Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
(4) Ereignisse höherer Gewalt sowie Störfälle, die wir nicht zu vertreten haben, berech-
tigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben. Wenn die Lieferung wegen eines der vorgenannten Grün-
de ganz oder teilweise unmöglich wird, können wir vom ganzen Vertrag oder vom noch
nicht erfüllten Teil zurücktreten. Zur Ersatzbeschaung sind wir nicht verpichtet. Der
Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb einer angemessenen Frist
liefern oder vom Vertrag zurücktreten. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.
(5) Der Käufer kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte
Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Käufer kann darüber hi-
naus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils
der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der
Teillieferung hat. Ist dies der Fall, so hat der Käufer den auf die Teillieferung entfallenden
Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen von uns.
(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB
ist. Gleiches gilt, wenn der Käufer infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs
berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend
zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerwei-
se eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu
vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
(7) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf
einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung
beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be-
grenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
Verletzung des Vertrages beruht.
(8) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertre-
tende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspicht
beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurech-
nen ist. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer-
weise eintretenden Schaden begrenzt.
(9) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs, wenn dem Käufer hieraus ein Scha-
den entstanden ist, für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5%, aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils
der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsge-
mäß genutzt werden kann.
(10) Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist aus-
geschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm ne-
ben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs
zustehen, bleiben unberührt.
(11) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für
den Käufer zumutbar ist.
(12) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehen-
den Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der
Käufer Mitwirkungspichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuld-
nerverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unter-
gangs auf den Käufer über. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 5 Lieferung - Gefahrenübergang - Verpackung
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“
vereinbart.
(2) Die Gefahr geht auf den Käufer mit Übergabe der Sache an den Käufer, den Frachtfüh-
rer bzw. den berechtigten Abholer über, spätestens jedoch von dem Tag an, zu dem der
Käufer die Ware hätte übernehmen müssen.
(3) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern
wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserem Ermessen ein. In diesem
Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Als Entschädigung
können wir 0,5% des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche, insgesamt
höchstens 5% ohne Nachweis fordern. Wird ein höherer Schaden nachgewiesen, so sind
wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
(4) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
§ 6 Toleranzen
(1) Bei normalen Anfertigungen behalten wir uns bis zu 5% Mehr- und Minderlieferung,
bei Sonderanfertigungen bis zu 20% Mehr- und Minderlieferung vor.
(2) Eine Gewichtstoleranz von +/- 10% bleibt vorbehalten.
(3) Zähldierenzen bleiben bei Lieferungen unter 5.000 Bogen bis zu +/- 3% und bei Lie-
ferungen mit mehr als 5.000 Bogen bis zu +/- 2% vorbehalten.
(4) Abweichungen der Stofärbung, des Rohmaterials, die handelsüblichen Abweichun-
gen vom Muster sowie die durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen
Andruck und Auagendruck, und der Farbschwankungen gegenüber uns gegebenen
Druckvorlagen sowie innerhalb des Auagendrucks, bleiben vorbehalten. Für alle Druck-
farben und Produktfarben werden Farbabweichungen im Rahmen des Zulässigen vor-
behalten.
(5) Geringe Schwankungen des Druckstandes sowie Ausschuss von 3% bei Druckarbei-
ten und Beuteln sind handelsüblich und technisch nicht vermeidbar. Das gleiche gilt für
unerhebliche branchenübliche Abweichungen in den Qualitäten und Abmessungen der
Folien und Beutel.
§ 7 Mängelhaftung
(1) Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom-
men ist. Mängelrügen haben schriftlich, unter Angabe von Art und Umfang des Man-
gels sowie gleichzeitiger Übersendung von Reklamationsprüfmaterial zu erfolgen. Eine
Weiterverarbeitung der Ware, die Gegenstand der Reklamation ist, kann nur mit unserer
Zustimmung erfolgen.
(2) Die Feststellung einer Mangelhaftigkeit eines Teils der Ware kann nicht eine vollstän-
dige Zurückweisung der Ware begründen.
(3) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, behalten wir
uns die Art der Nacherfüllung vor. Wir tragen im Fall der Mangelbeseitigung die erfor-
derlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten,
soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort
als dem Erfüllungsort bendet. Rücksendungen mangelhafter Ware werden nur ange-
nommen, wenn dies vorher vereinbart wurde.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt
oder Minderung zu verlangen.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatz-
ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, einschließlich von
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. So-
weit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatz-
haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesent-
liche Vertragspicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-
sundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkt-
haftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlos-
sen. Dies gilt insbesondere für Lieferungen innerhalb der in § 6 genannten Toleranzen.
Auch haften wir nicht für geringfügige Abweichungen von der Beschaenheit, sofern
die gelieferte Ware für den üblichen Verwendungszweck geeignet ist. Auch bestehen
keine Mängelansprüche bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei
natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, unge-
eigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einüsse entstehen, die nach
dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Auch besteht keine Haftung für daraus entste-
hende Folgen, wenn der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nachbessert. Wir haften
ebenfalls nicht für Druckfehler, die der Käufer in dem von ihm als genehmigt bezeichne-
ten Andruck übersehen hat.
Allgemeine Verkaufsbedingungen










