Safety data sheet Article 20634443

Flash Brenngel - 55870/55875/55880/55885/55890
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: VCSO-BO-015
Druckdatum: 14.02.2012 Seite 3 von 10
BOOMEX
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Wassernebel. alkoholbeständiger Schaum. BC-Pulver. Kohlendioxid (CO2).
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid. Dämpfe sind schwerer als Luft, sie
breiten sich am Boden aus. Gas/Dampf mit Luft zündfähig innerhalb der Zündgrenzen.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt
sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Zum Schutz von Personen und
zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen
und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht
rauchen. Vorbeugende Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen
lassen. Bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Verschmutzte Gegenstände und
Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Schutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 8 beachten. Entsorgung gemäß Abschnitt 13.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. (z.B. bei der
Herstellung oder beim Umfüllen) Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Wenn eine lokale
Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist, sollte nach Möglichkeit eine gute Belüftung des
Arbeitsbereiches sichergestellt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter
müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Hinweise zum sicheren Umgang
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Nur antistatisch ausgerüstetes (funkenfreies)
Werkzeug verwenden.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Raumluftabsaugung in Bodenhöhe vorsehen. Vor Sonnenbestrahlung und Wärmequellen schützen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 27.10.2011 D - DE