Safety data sheet Article 22913023

Bio Citronella Lampenöl
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: RCSO-BO-015
Druckdatum: 21.06.2016 Seite 3 von 11
BOOMEX
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
alkoholbeständiger Schaum. Kohlendioxid (CO2). Wassersprühstrahl. Löschpulver.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von
Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen .
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und
Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden
benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen .
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Handhabung und Lagerung: siehe Abschnitt 7
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist,
sollte nach Möglichkeit eine gute Belüftung des Arbeitsbereiches sichergestellt werden . Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden .
Hinweise zum sicheren Umgang
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Revisions-Nr.: 1,01 - Ersetzt die Version: 1 Überarbeitet am: 21.06.2016 D - DE