Safety data sheet Article 20435600
Sicherheitsbrennpaste - 55811
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: VCSO-BO-014
Druckdatum: 23.12.2011 Seite 7 von 9
BOOMEX
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Keine Daten vorhanden.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt
070104
ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung,
Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien; andere organische Lösemittel,
Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel Produktreste
ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung,
Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien; andere organische Lösemittel,
Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
070104
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND
SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler
Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch
gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
150110
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
1987
14.1. UN-Nummer:
ALKOHOLE, N.A.G.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
3
14.3. Transportgefahrenklassen:
II
14.4. Verpackungsgruppe:
3
Gefahrzettel:
Klassifizierungscode:
F1
Sondervorschriften:
274 601 640C
Begrenzte Menge (LQ):
1 L
Beförderungskategorie:
2
33
Gefahrnummer:
Tunnelbeschränkungscode:
D/E
Freigestellte Menge: E2
Deutschland / Postversand: National: max. 1 L je Innenverpackung / max. 30 kg je Versandstück (zur
Anwendung der LQ Regelung); Das Produkt ist von den Gefahrgutvorschriften nach 3.4 ADR
freigestellt, wenn die jeweiligen Innenverpackungen weniger als 1 L und die Versandstücke weniger als
30kg des Produktes enthalten (für zusammengesetzte Verpackungen). Die Versandstücke müssen als
begrenzte Menge mit der UN-Nr. 1987 gekennzeichnet werden.
Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 22.12.2011 D - DE