Safety data sheet Article 20435600
Sicherheitsbrennpaste - 55811
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: VCSO-BO-014
Druckdatum: 23.12.2011 Seite 3 von 9
BOOMEX
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt
sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Zum Schutz von Personen und
zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen
und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht
rauchen. Vorbeugende Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen
lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen
Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Verschmutzte Gegenstände und
Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Schutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 8 beachten. Entsorgung gemäß Abschnitt 13.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden.
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist, sollte nach Möglichkeit eine gute
Belüftung des Arbeitsbereiches sichergestellt werden.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden.
Hinweise zum sicheren Umgang
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Nur antistatisch ausgerüstetes (funkenfreies) Werkzeug verwenden.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Raumluftabsaugung in Bodenhöhe vorsehen.
Vor Sonnenbestrahlung und Wärmequellen schützen.
Fernhalten von: Oxidationsmittel.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Fernhalten von: Hitze. Oxidationsmittel. Säure. Wasser. Zündquellen.
Zusammenlagerungshinweise
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Feuerfester Lagerraum.
Raumentlüftung am Boden.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
7.3. Spezifische Endanwendungen
Brennpaste für Fondue, Rechauds, Holzkohle, Cheminées
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 22.12.2011 D - DE