Safety data sheet Article 20435600

Sicherheitsbrennpaste - 55811
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: VCSO-BO-014
Druckdatum: 23.12.2011 Seite 2 von 9
BOOMEX
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Gefährliche Inhaltsstoffe
GHS-Einstufung
Anteil
Einstufung
CAS-Nr.
REACH-Nr.
Index-Nr.
EG-Nr.
Bezeichnung
>70 %
Ethanol (vgl. Ethylalkohol)200-578-6
F R1164-17-5
Flam. Liq. 2; H225
603-002-00-5
Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
Weitere Angaben
Die Brennpaste enthält Additive mit sehr geringfügigen Konzentrationen, die keine gefährlichen Stoffe
im Sinne der Chemikaliengesetzgebung sind.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Nach Einatmen
Kontaminierte Kleidung wechseln. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und
Seife. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei auftretenden oder
anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen. Kein Neutralisationsmittel verwenden.
Nach Augenkontakt
Kein Erbrechen herbeiführen. Vorsicht bei Erbrechen: Aspirationsgefahr!
Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen
(Verdünnungseffekt).
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Haut- und Augenkontakt und bei Einatmen hoher Konzentrationen: mögliche Reizungen
nach Verschlucken großer Mengen: Aspirationspneumonie, Beschleunigung der Herztätigkeit,
ZNS-Depression, Schwindel, Rausch, Kopfschmerzen, Trunkenheit, Übelkeit, Bewusstseinsstörungen
(weitere Informationen in Abschnitt 11)
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Wassernebel. alkoholbeständiger Schaum. BC-Pulver. Kohlendioxid (CO2).
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid. Dämpfe sind schwerer als Luft, sie
breiten sich am Boden aus. Gas/Dampf mit Luft zündfähig innerhalb der Zündgrenzen.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 22.12.2011 D - DE