Safety Data Sheet Article 20635473
Flash Bio Ethanol- 55855/55860/55865
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: RCSO-BO-009
Druckdatum: 15.07.2016
Seite 3 von 12
BOOMEX
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Nach Einatmen: Trockene Kehle / Halsschmerzen, Husten, Reizung der Atemwege, Nasenschleimhäute,
Atemschwierigkeiten, ZNS-Depression; ähnliche Symptome wie beim Verschlucken
Nach Hautkontakt: leichte Reizungen
Nach Augenkontakt: Rötung der Bindehaut. Tränenfluss. Reizung der Augen.
Nach Verschlucken: Aspirationspneumonie möglich, rote Hautfarbe, Körpertemperatursteigerung, feuchte/klamme
Haut, Erregung/Ruhelosigkeit, Beschleunigung der Herztätigkeit, ZNS-Depression, Schwindel, Rausch,
Kopfschmerzen, Trunkenheit, Übelkeit, Erbrechen, gestörtes Reaktionsvermögen, Koordinationsstörungen,
Sehstörungen, Konzentrationsstörungen, Wahnvorstellungen, gestörte Schmerzempfindlichkeit,
Herzrhythmusstörung, Bewusstseinsstörung, Tremor, Krämpfe/unkontrollierte Muskelzusammenziehungen, weite
Pupillen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Wassernebel. alkoholbeständiger Schaum. BC-Pulver. Kohlendioxid (CO2).
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid. Dämpfe sind schwerer als Luft, sie breiten sich am
Boden aus. Gas/Dampf mit Luft zündfähig innerhalb der Zündgrenzen.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht
in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im
Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung
vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Vorbeugende
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Bei
Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter
Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Handhabung und Lagerung: siehe Abschnitt 7
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Revisions-Nr.: 1,02 - Ersetzt die Version: 1,01
Überarbeitet am: 05.02.2016
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