Safety Data Sheet Article 20405126
Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß Verordnung (EG) 1907/2006, Artikel 31
Flamgo
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Feuergel / Bioethanol
überarbeitet am: 29.12.2009 Druckdatum: 20.05.2010
Revisionsstand: 1.0.2 Nr.: W006403 Seite: 7 / 8
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S-Sätze:
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S16 Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.
S33 Maßnahmen gegen elektrische Aufladung treffen.
S51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
EU-Vorschriften
Detergenzienverordnung (EG) 648/2004
Keine Tenside enthalten.
VOC-Richtlinie 1999/13/EG
VOC – Gehalt : 74,20%
VOC – Gehalt: 650 g/l
Nationale Vorschriften
Störfallverordnung: Die Mengenschwellen laut Störfallverordnung sind zu beachten.
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Leichtentzündlich
VOC-Verordnung (31.BImSchV)
VOC-Gehalt: 74,2 % / 650 g/l
Wassergefährdungsklasse
Klasse: 1 gemäß VwVwS (Anhang 4)
Sonstige Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche gemäß § 22 JArbSchG und für werdende oder
stillende Mütter gemäß § 15 b und MuSchRlV beachten!
BGV A 5: Unfallverhütungsvorschrift „Erste Hilfe“
A 008: „Persönliche Schutzausrüstungen“
ZH 1/566 „Merkblatt für Explosionsschutz-Maßnahmen an Lösemittel-Reinigungsanlagen“
BGR 180 „Umgang mit Lösemitteln“ (vorherige ZH 1/562)
BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ (vorherige ZH 1/105)
BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ (vorherige ZH 1/701)
BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (vorherige ZH 1/703)
BGR 195 „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“ (vorherige ZH 1/706)
BGR 197 „Benutzung von Hautschutz“ (vorherige ZH 1/708)
BG-Merkblatt:
BGI 536 „Gefährliche chemische Stoffe“ (ehemals M 051)
BGI 621 „Lösemittel“ (ehemals M 017)
BGI 623 „Umfüllen von Flüssigkeiten“
BGI 660 „Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen“ (ehemals M 053)
16 Sonstige
Nur für bestimmungsgemäße Zwecke verwenden.