Safety Data Sheet Article 20192622
Seite: 7/9
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 11.03.2013 überarbeitet am: 14.12.2012Version Nr. 101
Handelsname: ETHANOL 641 (96%) VERG MEK/BITREX
(Fortsetzung von Seite 6)
36.0.11
-
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
-
Subakute bis chronische Toxizität:
Kann zu Leberschäden führen.
-
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition:
64-17-5 Ethanol
Oral NOAEL 1760 mg/kg (rat) (OECD 408, 90 d, target organ: liver)
-
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Hochkonzentrierter Ethanol reizt die Schleimhäute der Augen sowie der Atem- und Verdauungswege.
Dämpfe in hohen Konzentrationen können Müdigkeit und Schwindelgefühl verursachen.
-
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Die Inhaltsstoffe dieser Mischung erfüllen nicht die Kriterien für die CMR Kategorien gemäß CLP.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
-
12.1 Toxizität
-
Aquatische Toxizität:
64-17-5 Ethanol
EC 50 / 48 h > 10000 mg/l (Daphnia magna)
EC 50 / 72 h 275 mg/l (Chlorella vulgaris)
LC 50 / 48 h 8140 mg/l (Leuciscus idus)
-
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt ist biologisch leicht abbaubar.
Biologische Abbaubarkeit:
BOD 5 (20 °C): Ethanol = 71 % des ThOD
2-Butanon = 83 % des ThOD (nicht adaptiert)
-
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Bioakkumulation zu erwarten; die organischen Bestandteile sind in Wasser löslich und biologisch abbaubar.
-
12.4 Mobilität im Boden
Das Produkt ist wasserlöslich.
-
Weitere ökologische Hinweise:
-
Allgemeine Hinweise:
Darf nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend gemäß VwVwS.
-
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
-
PBT:
Nicht anwendbar.
-
vPvB:
Nicht anwendbar.
-
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
-
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Der nachstehende Hinweis bezieht sich auf das Produkt, das so belassen wurde und nicht auf weiterverarbeitete
Produkte. Bei der Mischung mit anderen Produkten können andere Entsorgungswege erforderlich sein; im
Zweifelsfall den Lieferanten des Produktes oder die lokale Behörde zu Rate ziehen.
-
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Wenn möglich dem Recycling zuführen, ansonsten in zugelassener Anlage verbrennen oder deponieren.
-
Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
-
Empfehlung:
L e i h v e r p a c k u n g: Nach optimaler Entleerung sofort dicht verschlossen und ohne Reinigung dem Lieferanten
zurückgeben. Es ist Sorge zu tragen, daß keine Fremdstoffe in die Verpackung gelangen!
(Fortsetzung auf Seite 8)
D