Technical approval
Verlängerung der Geltungsdauer der
europäischen technischen Zulassung ETA-10/0352
Seite 7 von 26 | 30. Oktober 2012
Z89396.12 8.06.01-412/12
4.2 Bemessung der Verankerungen
Die Brauchbarkeit des Dübels ist unter folgenden Voraussetzungen gegeben:
Die Bemessung der Verankerungen erfolgt in Übereinstimmung mit dem
− EOTA Technical Report TR 029 "Design of Bonded Anchors"
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oder in Übereinstimmung mit dem
− CEN/TS 1992-4-5 "Bemessung der Verankerung von Befestigungen in Beton", Teil 4-5:
"Dübel - Chemische Systeme",
unter der Verantwortung eines auf dem Gebiet der Verankerungen und des Betonbaus
erfahrenen Ingenieurs.
Für die fischer Innengewindeanker RG MI sind die Befestigungsschrauben oder Gewinde-
stangen hinsichtlich des Materials nach und der erforderlichen Festigkeitsklasse gemäß
Anhang 5 zu spezifizieren. Die minimale und maximale Einschraubtiefe l
E
der Befestigungs-
schraube oder der Gewindestange für die Befestigung der Anbauteile muss den Anforderungen
nach Anhang 4, Tabelle 3 genügen. Die Länge der Befestigungsschraube oder der Gewinde-
stange müssen in Abhängigkeit von der Anbauteildicke, zulässigen Toleranzen, der vorhan-
denen Gewindelänge und der minimalen und maximalen Einschraubtiefe l
E
festgelegt werden.
Unter Berücksichtigung der zu verankernden Lasten sind prüfbare Berechnungen und
Konstruktionszeichnungen angefertigt.
Auf den Konstruktionszeichnungen ist die Lage des Dübels (z. B. Lage des Dübels zur
Bewehrung oder zu den Auflagern usw.) angegeben.
4.3 Einbau der Dübel
Von der Brauchbarkeit des Dübels kann nur dann ausgegangen werden, wenn folgende
Einbaubedingungen eingehalten sind:
- Einbau durch entsprechend geschultes Personal unter der Aufsicht des Bauleiters.
- Einbau nur so, wie vom Hersteller geliefert, ohne Austausch der einzelnen Teile.
- Einbau nach den Angaben des Herstellers und den Konstruktionszeichnungen mit den in der
technischen Dokumentation dieser europäischen technischen Zulassung angegebenen
Werkzeugen.
- Es dürfen auch handelsübliche Gewindestangen, Scheiben und Muttern verwendet werden,
wenn die nachfolgend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind:
• Werkstoff, Abmessungen und mechanische Eigenschaften der Stahlteile entsprechen
Anhang 5, Tabelle 4,
• Nachweis von Werkstoff und mechanischen Eigenschaften der Stahlteile durch ein
Abnahmeprüfzeugnis 3.1 entsprechend EN 10204:2004, die Nachweise sind
aufzubewahren,
• Markierung der Gewindestange mit der geplanten Verankerungstiefe. Dies kann durch
den Hersteller oder vom Baustellenpersonal erfolgen.
- Überprüfung vor dem Setzen des Dübels, ob die Festigkeitsklasse des Betons, in den der
Dübel gesetzt werden soll, nicht niedriger ist als die Festigkeitsklasse des Betons, für den die
charakteristischen Tragfähigkeiten gelten.
- Einwandfreie Verdichtung des Betons, z. B. keine signifikanten Hohlräume.
- Markierung und Einhaltung der effektiven Verankerungstiefe;
- Einhaltung der festgelegten Rand- und Achsabständen ohne Minustoleranzen,
- Anordnung der Bohrlöcher ohne Beschädigung der Bewehrung,
- Bohrlochherstellung durch Hammer- oder Pressluftbohren,
- bei Fehlbohrungen: Fehlbohrungen sind zu vermörteln,
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Der EOTA Technical Report TR 029 "Design of Bonded Anchors" ist in Englischer Sprache auf der website
www.eota.eu veröffentlicht.
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