Technical approval
Verlängerung der Geltungsdauer der
europäischen technischen Zulassung ETA-10/0352
Seite 4 von 26 | 30. Oktober 2012
Z89396.12 8.06.01-412/12
Stahlteile aus hochkorrosionsbeständigem Stahl C:
Die Stahlteile aus hochkorrosionsbeständigem Stahl dürfen in Bauteilen unter den Bedingungen
trockener Innenräume sowie auch im Freien, in Feuchträumen oder in besonders aggressiven
Bedingungen verwendet werden. Zu diesen besonders aggressiven Bedingungen gehören, z. B.
ständiges, abwechselndes Eintauchen in Seewasser oder der Bereich der Spritzzone von
Seewasser, chlorhaltige Atmosphäre in Schwimmbadhallen oder Atmosphäre mit extremer
chemischer Verschmutzung (z. B. bei Rauchgas-Entschwefelungsanlagen oder Straßentunneln,
in denen Enteisungsmittel verwendet werden).
Die Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung beruhen auf einer
angenommenen Nutzungsdauer des Dübels von 50 Jahren. Die Angaben über die
Nutzungsdauer können nicht als Garantie des Herstellers ausgelegt werden, sondern sind
lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl der richtigen Produkte im Hinblick auf die erwartete
wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten.
2 Merkmale des Produkts und Nachweisverfahren
2.1 Merkmale des Produkts
Der Dübel entspricht den Zeichnungen und Angaben der Anhänge 1 bis 5. Die in den
Anhängen 1 bis 5 nicht angegebenen Werkstoffkennwerte, Abmessungen und Toleranzen des
Dübels müssen den in der technischen Dokumentation
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dieser europäischen technischen
Zulassung festgelegten Angaben entsprechen.
Die charakteristischen Dübelkennwerte für die Bemessung der Verankerungen sind in den
Anhängen 8 bis 17 angegeben.
Die zwei Komponenten des fischer Injektionsmörtels FIS VL, FIS VL Low Speed oder FIS VL
High Speed werden unvermischt in Shuttlekartuschen oder in Koaxialkartuschen gemäß
Anhang 1 geliefert. Jede Mörtelkartusche ist mit dem Aufdruck "fischer FIS VL",
"fischer FIS VL Low Speed" oder "fischer FIS VL High Speed" Verarbeitungshinweisen,
Haltbarkeitsdauer, Aushärtezeit, Verarbeitungszeit (temperaturabhängig) und Gefahren-
hinweisen gekennzeichnet.
Jede fischer Ankerstange ist mit der Festigkeitsklasse gemäß Anhang 3 gekennzeichnet.
Jeder fischer Innengewindeanker RG MI ist mit dem Herstellerkennzeichen und mit der
Nenngröße gemäß Anhang 4 gekennzeichnet. Jeder Innengewindeanker RG MI aus
nichtrostendem Stahl ist zusätzlich mit der Bezeichnung "A4" gekennzeichnet. Jeder
Innengewindeanker RG MI aus hochkorrosionsbeständigem Stahl ist zusätzlich mit der
Bezeichnung "C" gekennzeichnet.
Die Markierung der Verankerungstiefe darf auf der Baustelle erfolgen.
2.2 Nachweisverfahren
Die Beurteilung der Brauchbarkeit des Dübels für den vorgesehenen Verwendungszweck
hinsichtlich der Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit und die
Nutzungssicherheit im Sinne der wesentlichen Anforderungen 1 und 4 erfolgte in
Übereinstimmung mit der "Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Metalldübel zur
Verankerung im Beton", Teil 1 "Dübel - Allgemeines" und Teil 5 "Verbunddübel“, auf der
Grundlage der Option 7.
In Ergänzung zu den spezifischen Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung,
die sich auf gefährliche Stoffe beziehen, können die Produkte im Geltungsbereich dieser
Zulassung weiteren Anforderungen unterliegen (z. B. umgesetzte europäische Gesetzgebung
und nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften). Um die Bestimmungen der Bauprodukten-
richtlinie zu erfüllen, müssen ggf. diese Anforderungen ebenfalls eingehalten werden.
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Die technische Dokumentation dieser europäischen technischen Zulassung ist beim Deutschen Institut für Bautechnik
hinterlegt und, soweit diese für die Aufgaben der in das Verfahren der Konformitätsbescheinigung eingeschalteten
zugelassenen Stellen bedeutsam ist, den zugelassenen Stellen auszuhändigen.
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