Safety data sheet Article 22916138
Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG
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Handelsname: Montagemörtel Green 300 T
Stand: 24.10.2013
Version: 1.0/de
Druckdatum: 24.10.2013
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Die folgenden Abfallschlüsselnummern sind nur als Empfehlung ge-
dacht:
Produkt (Mörtel und Härter)
200127 - Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die ge-
fährliche Stoffe enthalten
080409 - Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Löse-
mittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
ausgehärtetes Material und vollständig ausgepresste Kartuschen
200000 - SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE
GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EIN-
RICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNTGESAMMELTER FRAKTIO-
NEN
Entsorgungshinweise (Deutsch-
land)
Restentleerte Kartuschen können über den Grünen Punkt entsorgt
werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID Seeschifftransport IMDG Lufttransport ICAO/IATA
Bezeichnung des Gutes Kein Gefahrgut nach ADR
Kein Gefahrgut nach ADR
Kein Gefahrgut nach IMDG
Kein Gefahrgut nach IMDG
Kein Gefahrgut nach IATA
Kein Gefahrgut nach IATA
Proper Shipping Name Kein Gefahrgut nach ADR
Non dangerous good
Kein Gefahrgut nach ADR
Non dangerous good
UN-Nummer Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
Klasse Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
Verpackungsgruppe Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
Gefahrauslöser Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
Umwelt Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
Leerzeile
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Vorsichtsmaßnahmen nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und
gemäß IBC-Code
Massengutbeförderung gemäß
Anhang II des MARPOL-Über-
einkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code
nicht anwendbar
14.8 Zusätzliche Hinweise
sonstige Angaben Kap. 14 Kein Gefahrgut im Sinne ADR/RID, ADNR, IMDG-Code, IATA-DGR
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvor-
schriften für den Stoff oder das Gemisch
Beschäftigungsbeschränkungen -
Wassergefährdungsklasse 1