Safety Data Sheet Article 25750326

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG
Handelsname: MONTAGEMÖRTEL 150 C
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Überarbeitet am: 11.02.2015 Ersetzt Version vom: 11.09.2012
Version: 2.0/de
Druckdatum: 04.05.2015
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
*Allgemeine Hinweise zur Öko-
logie
Das Produkt selbst wurde nicht getestet.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
*Entsorgungshinweise (allge-
mein)
Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasserläufe oder
in den Erdboden soll verhindert werden.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Reste entleeren.
*Abfallschlüssel Gemäss europäischem Abfallkatalog (EAK) sind Abfallschlüsselnum-
mern nicht produkt- sondern anwendungsbezogen.
Die folgenden Abfallschlüsselnummern sind nur als Empfehlung ge-
dacht:
Produkt (Mörtel und Härter)
200127 - Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die ge-
fährliche Stoffe enthalten
080409 - Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Löse-
mittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
ausgehärtetes Material und vollständig ausgepresste Kartuschen
200000 - SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE
GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EIN-
RICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNTGESAMMELTER FRAKTIO-
NEN
*Entsorgungshinweise (Deutsch-
land)
Restentleerte Kartuschen können über den Grünen Punkt entsorgt
werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
*Landtransport ADR/RID *Seeschifftransport IMDG *Lufttransport ICAO/IA-
TA
14.1 UN-Nummer Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
14.2 Bezeichnung des Gu-
tes
Kein Gefahrgut nach ADR Kein Gefahrgut nach IMDG Kein Gefahrgut nach IATA
14.2 Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung
Non dangerous good Non dangerous good
14.3 Transportgefahren-
klasse
Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
14.4 Verpackungsgruppe Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
14.5 Umweltgefahren Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
Gefahrauslöser Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
Leerzeile
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Vorsichtsmaßnahmen nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang