Safety data sheet Article 21979004

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG
Handelsname: Fill & Fix - Komponente B
..
Überarbeitet am: 13.01.2014 Ersetzt Version vom: 03.09.2013
Version: 5.1/de
Druckdatum: 13.01.2014
5 / 14
6.5 Zusätzliche Hinweise
sonstige Angaben Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseiti-
gen.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang Keine bei bestimmungsgemäßer Verarbeitung.
Hinweise zum Brand- und Ex-
plosionsschutz
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und
Behälter
Behälter dicht verschlossen an einem kühlen, gut belüfteten Ort auf-
bewahren.
Gemäss örtlichen Vorschriften lagern.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise In Übereinstimmung mit den besonderen nationalen gesetzlichen
Vorschriften lagern.
TRGS 510 LGK 10-13
7.3 Spezifische Endanwendungen
Bestimmte Verwendung Ausführliche Hinweise: siehe Technisches Merkblatt.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
DIPHENYLMETHAN-4,4'-DIISOCYANAT
Wert / mg/m3 Spitzenbegrenzung Bemerkung Ausgabe / Datum Quelle
0,05 E 1;=2=(I) *1)
*2)
*3)
*4)
*5)
*6)
07/13 13
*1): Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft.Summe aus Dampf und
Aerosolen.Der Arbeitsplatzgrenzwert gilt in der Regel nur für die Monomeren. Zur Beurteilung von Oligomeren oder Polymeren siehe TRGS
430 "Isocyanate".Hautresorptiv.Haut- und atemwegssensibilisierend.Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeits-
platzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden.
*2): Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft.Summe aus Dampf und
Aerosolen.Der Arbeitsplatzgrenzwert gilt in der Regel nur für die Monomeren. Zur Beurteilung von Oligomeren oder Polymeren siehe TRGS
430 "Isocyanate".Hautresorptiv.Haut- und atemwegssensibilisierend.Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeits-
platzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden.
*3): Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft.Summe aus Dampf und
Aerosolen.Der Arbeitsplatzgrenzwert gilt in der Regel nur für die Monomeren. Zur Beurteilung von Oligomeren oder Polymeren siehe TRGS
430 "Isocyanate".Hautresorptiv.Haut- und atemwegssensibilisierend.Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeits-
platzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden.
*4): Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft.Summe aus Dampf und
Aerosolen.Der Arbeitsplatzgrenzwert gilt in der Regel nur für die Monomeren. Zur Beurteilung von Oligomeren oder Polymeren siehe TRGS