Security Datasheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG
Handelsname: FIS HB 150 C
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Überarbeitet am: 31.07.2020 Ersetzt Version vom: 07.05.2020
Version: 2/de
Druckdatum: 31.07.2020
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Be-
triebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
nach Einatmen Für Frischluft sorgen.
Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen.
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15
Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen.
nach Verschlucken Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur wenn
die Person bei Bewusstsein ist) und sofort medizinische Hilfe holen.
Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungsef-
fekt).
Kein Erbrechen herbeiführen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome Es liegen keine Informationen vor.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Ärztliche Soforthilfe Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat ein-
holen.
Ärztliche Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Löschmittel (geeignet) Sprühnebel, (Wasser), Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum,
Kohlendioxid, Löschpulver
Löschmittel (ungeeignet) Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bes. Gefahr d. den Stoff, Verbren-
nungsprod. o. entstehende Gase
Erhitzen oder Brand können giftige Gase freisetzen.
Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemesse-
ner Entfernung.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
besondere Schutzausrüstung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Zum Schutz vor unmittelbarem Hautkontakt ist Körperschutz (zusätzlich
zur üblichen Arbeitskleidung) erforderlich.
sonstige Angaben zur Brandbe-
kämpfung
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
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