Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG
Handelsname: Bausilicon Premium DBSA
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Überarbeitet am: 18.11.2020 Ersetzt Version vom: 18.11.2020
Version: 4.0/de
Druckdatum: 18.11.2020
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgungshinweise (allgemein) Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Reste entleeren.
Leere Verpackung: Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich,
der Entsorgung oder Verbrennung vorzuziehen.
Produkt: Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften
deponiert oder in geeigneten Verbrennungsanlagen verbrannt werden.
Abfallschlüssel 200000 - SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GE-
WERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICH-
TUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNTGESAMMELTER FRAKTIONEN
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID Seeschifftransport IMDG Lufttransport ICAO/IATA
14.1 UN-Nummer Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
14.2 Bezeichnung des Gu-
tes
Kein Gefahrgut nach ADR Kein Gefahrgut nach IMDG Kein Gefahrgut nach IATA
14.3 Transportgefahren-
klasse
Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
14.4 Verpackungsgruppe Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
14.5 Umweltgefahren Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
Ordnungsgemäße UN-Ver-
sandbezeichnung
Non dangerous good Non dangerous good
Leerzeile
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Vorsichtsmaßnahmen Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
Massengutbeförderung gemäß
Anhang II des MARPOL-Überein-
kommens und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif-
ten für den Stoff oder das Gemisch
Decopaint-Richtlinie nicht relevant
Krebserzeugender Gefahrstoff
nach Anhang II GefStoffV
Nein
StörfallV Unterliegt nicht der StörfallVO.
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