Datasheet

Fischer Elektronik GmbH & Co. KG Nottebohmstraße 28 D-58511 Lüdenscheid Tel.: +49 (0)2351 435-0
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname: WLK (Binder) Seite 8 von 13
10.) Stabilität und Reaktivität
Zu vermeidende Bedingungen: Vor Hitze und offenen Flammen schützen.
Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel, starke Säuren und Basen. Mit
Aminen, Anhydriden, Mercaptanen und lmidazolen können
Polymerisationen ausgelöst werden.
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Aldehyde und andere
organische Zersetzungsprodukte.
Weitere Angaben: Bei bestimmungsgemäßer Verwendung treten keine
unerwünschten Reaktionen (Polymerisation) auf. Auf
sachgerechte Handhabung und Lagerung achten.
11.) Toxikologische Angaben
Akute Toxizität
Toxikologische Daten:
LD50, oral, Ratte: 11,4 g/kg
LD50,
dermal,
Kaninchen: 788 mg/kg
LC50, inhalativ, Maus: > 3500 ppm/4h
Spezifische Symptome im Tierversuch: Keine Daten verfügbar.
Primäre Reiz-/Ätzwirkung: Reizt die Augen, Haut und Atemwege.
Sensibilisierung: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Sonstige Angabe (zur experimentellen Toxikologie):
Keine Daten verfügbar
Erfahrungen am Menschen
Produkt ist gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Produktdämpfe können Atemwege
reizen und Übelkeit und Kopfschmerzen verursachen. Produkt reizt die Augen und kann
verschwommene Sicht, Brennen und Tränen verursachen. Produkt reizt die Haut. Längere
oder wiederholte Exposition mit der Flüssigkeit bewirkt Entfettung oder Trockenheit der Haut
bis hin zur Hautentzündung. Produkt verursacht Sensibilisierung und allergische Reaktion der
Haut, die Symptome wie Ausschlag, Jucken und Schwellen der Extremitäten hervorruft.
Produkt kann bereits vorhandene Haut- und Augenerkrankung verschlimmern.
Zusätzliche toxikologische Hinweise (insbesondere für Zubereitungen)
Abweichung von der Legaleinstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Anhang I. National wird
1-Butoxy-2,3-epoxypropan als erbgutverändernd der Kategorie 2 eingestuft (M2). Nach EG-
Kommission wird 1-Butoxy-2,3-epoxypropan als krebserzeugend der Kategorie 3 (K3) und
erbgutverändernd der Kategorie 3 (M3) eingestuft.