Safety Data Sheet

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Hinweise für den Arzt:
Therapie wie bei akuter Ethanolvergiftung. Gefahr der Atemlähmung.
Leber- und Nierenfunktionen überwachen. Magenspülung. Bei Bewußtlosikeit Magenspülung nicht ohne Intubation.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Keine wei
teren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung anlegen und ungesctzte Personen fernhalten.
Nackte Flammen auslöschen. Zündquellen entfernen. Nicht rauchen. Funken vermeiden. Kontakt mit Haut, Augen
und Kleidung vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Betroffene Räume gründlich belüften. Vorsichtsmaßnahmen gegen
elektrostatische Aufladung treffen.
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6.2 Umweltschutzmnahmen:
Eindringen in Kanalisation, Gruben, Keller und Gesser verhindern.
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6.3 Methoden und Material
für ckhaltung und Reinigung:
Mit flüss
igkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Für ausreichende ftung sorgen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Längeren oder wiederholten Kontakt mit der Haut vermeiden
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten , nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Becksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Ve
rsion Nr. 104
FEUERTROPFEN
Druckdatum: 22.05.2019 überarbeitet am: 22.05.2019
-5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
-5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
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