User manual
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1. Für einen umfassenden Schutz
sollten Rauchmelder in allen Räumen,
Korridoren, Lagerbereichen, Keller- und
Speicherräumen installiert werden. Eine
minimale Absicherung wird erreicht
durch je einen Rauchmelder im Flur, im
Treppenhaus auf jeder Etage und in jedem
Schlafzimmer. In Häusern mit mehreren
Wohneinheiten sollte jede Familie ihre
eigenen Rauchmelder installieren. Es
kann erforderlich sein, mehr als einen
Rauchmelder zu installieren, vor allem
wenn der Flur länger als 15 m ist. In
Räumen über 60 qm bzw. Fluren, die
länger als 10 m sind, empfiehlt sich der
Einsatz von mehreren Rauchmeldern.
HINWEIS:
Auf Fluchtwegen sollten
keine Hitzemelder anstelle von
Rauchmeldern verwendet werden.
Hitzemelder sollten nur in den unten
aufgelisteten Anwendungen zusätzlich
zu Rauchmeldern benutzt werden.
2. In allen Schlafräumen sollten
Rauchmelder installiert werden.
3. Für den besten Schutz sind Rauchmelder
in jedem Raum des Hauses zu installieren,
außer den Räumen, die in Abschnitt „Zu
Vermeidende Montagorte“ aufgelistet
sind. In Küchen, Heizungsräumen,
Waschküchen und Garagen sollten
Hitzemelder verwendet werden.
4. In Fluren und Gängen mit einer max.
Breite von 3 m darf der Abstand
zwischen zwei Rauchmeldern höchstens
15 m betragen.
max. 15 m
max. 7.5 m
Der Abstand des Melders zur Stirnfläche
des Flures oder Ganges darf nicht mehr
als 7,5 m betragen. In Kreuzungs-,
Einmündungs- und Eckbereichen
(Gehrungslinie) von Gängen und Fluren
ist jeweils ein Melder anzuordnen. In
Räumen, die mit Hitzemeldern
ausgestattet sind, sollte der
nächstgelegene Rauchmelder nicht mehr
als 5,30 m vom Hitzemelder entfernt
sein.
5. Der Abstand des Hitzemelders von der
Wand, der nächsten Tür sowie zum
nächsten Hitzemelder darf nicht größer
sein als 5,30 m. Achtung: Hitzemelder
nicht an der Wand montieren.
6. Rauchmelder sollten an der Decke,
möglichst in der Raummitte, aber auf
jeden Fall mindestens 50 cm von der
Wand oder einem Unterzug oder von
Einrichtungsgegenständen entfernt,
montiert werden. Ist eine Befestigung
an der Decke nicht möglich, können
Rauchmelder auch in Ausnahmefällen
an der Wand montiert werden. 1 m
unterhalb des Warnmelders und 0,5 m
seitlich des Warnmelders sollten frei von
Einrichtungsgegenständen sein. Bitte
wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren
Fachhändler.
7. In Räumen mit Deckenneigungen größer
20° zur Horizontalen können sich in der
Deckenspitze Wärmepolster bilden,
die den Rauchzutritt zum Rauchmelder
behindern. Hier sind Rauchmelder
mindestens 0,5 m und höchstens 1
m von der Deckenspitze entfernt zu
montieren, siehe Abb.2.
Abb. 2
>20*
0,5m
Abb. 1