User's Manual

5DEUTSCH
Garantiebedingungen
- Feststellung der Ursache für den Mangel, anders als der Material- oder
Produktionsmangel an der Anlage,
- ungültige Garantiedokument und fehlende Kaufbestätigung.
13. Der Hersteller haftet nicht für Sachschäden im Zusammenhang mit der
fehlerhaften Anlage. Der Hersteller haftet nicht für indirekte, nebensächliche,
besondere, resultierende Verluste oder materielle Verluste oder Schäden,
darunter u.a. entgangene Gewinne, Ersparnisse, Daten, Verlust von
Nutzen, Ansprüche von Drittpersonen und sämtliche Vermögens- oder
Personenschäden, die durch die Nutzung der vorliegenden Anlage entstehen
oder damit verbunden sind.
14. Die Qualitätsgarantie umfasst keine:
- mechanische Beschädigungen (Sprünge, Brüche, Schnitte, Reibungen,
physische Verformungen im Zusammenhang mit dem Stoß, Sturz oder
Fallenlassen eines Gegenstands auf die Anlage oder Betrieb ungemäß der
Bestimmung und Bedienungsanleitung);
- Beschädigungen aus: Überspannungen im Energie- und/oder
Telekommunikationsnetz oder Anschluss ans Energienetz ungemäß der
Bedienungsanleitung oder wegen des Anschlusses anderer Produkte, deren
Anschluss durch den Hersteller nicht empfohlen wird;
- Beschädigungen im Zusammenhang mit dem Betrieb oder Lagerung der
Anlage in äußerst ungünstigen Bedingungen, d.h. bei großer Feuchtigkeit,
Verstäubung, zu niedriger (Frost) oder zu hoher Umgebungstemperatur.
Ausführliche Bedingungen, in denen die Nutzung der Anlage zulässig ist,
werden durch die Bedienungsanleitung bestimmt;
- Beschädigungen im Zusammenhang mit der Anwendung des durch den
Hersteller nicht empfohlenen Zubehörs;
- Beschädigungen im Zusammenhang mit der Vernachlässigung
von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund der
Bedienungsanleitung durch den Kunden;
- Beschädigungen im Zusammenhang mit der Anwendung von
nichtoriginellen, für das jeweilige Modell unrichtigen Ersatzteilen und
Ausrüstung, Ausführung von Reparaturen und Umarbeitungen durch
unbefugte Personen;
- Mängel im Zusammenhang mit der Fortsetzung des Betriebs der defekten
Anlage oder Ausrüstung.
15. In den Bereich der Garantiereparaturen kommen keine zyklische
Wartungs- und Kontrollarbeiten der Anlage, insbesondere Reinigungs-,
Einstellungsmaßnahmen, Prüfung der Funktionsweise, Verbesserung der
Bedienungsfehler oder Programmierung der Parameter, sowie andere
Maßnahmen, die der Nutzer (Käufer) verpichtet ist, durchzuführen. Die
Garantie umfasst keinen natürlichen Verschleiß von Bauteilen der Anlage oder
anderen Teilen aus der Bedienungsanleitung oder technischen Dokumenten,
die eine bestimmte Funktionszeit besitzen.
16. Falls die Beschädigungsart des Produkts mit der Garantie nicht umfasst ist,
hält sich der Hersteller das Recht vor, diesen Mangel nach eigenem Ermessen
bei Vornahme der Reparatur des beschädigten oder zerstörten Bauteils oder
Ermöglichung der Inbesitznahme der zur Reparatur erforderlichen Bauteile
oder Austausch der Untergruppen zu beseitigen.
17. Durch die Garantie für das verkaufte Produkt werden die Rechte des
Käufers aufgrund der Gewährleistung nicht ausgeschlossen, eingeschränkt
oder aufgehoben.
1. Bürge für Qualität der Anlage ist FIBAR GROUP S.A. (im Weiteren „Hersteller”
genannt) mit Sitz in Poznań, ul. Lotnicza 1; 60-421 Poznań, eingetragen in das
Handelsregister des Landesgerichtsregisters, geführt durch das Amtsgericht
in Poznań, 8. Wirtschaftabteilung des Landesgerichtsregisters unter der
Nummer: 553265, NIP: 7811858097, REGON: 301595664, Stammkapital:
1 182 100 PLN.
2. Der Hersteller haftet für fehlerhafte Funktionsweise der Anlage, die aus
Sachmängeln (Material- oder Produktionsmangel) an der Anlage resultiert, in
folgenden Zeiträumen:
- 24 Monate nach Kauf durch den Endnutzer, für Verbraucher,
- 12 Monate nach Kauf durch den Endnutzer, die Geschäftskunden.
3. Während der Garantizeit verpichtet sich der Hersteller, die festgestellten
Mängel durch Vornahme der Reparatur oder des Austausches (nur nach
Ermessen des Herstellers) sämtlicher fehlerhafter Bestandteile der Anlage
gegen neue oder wiederhergestellte und fehlerfreie Bauteile unentgeltlich zu
beseitigen. Bei Unmöglichkeit zur Durchführung der Reparatur hält sich der
Hersteller das Recht vor, die Anlage gegen eine neue oder wiederhergestellte
und fehlerfreie Ausführung, derer physikalischer Zustand nicht schlechter ist,
als der Zustand der Anlage des Kunden, auszutauschen.
4. Ist in Sonderfällen (z.B. Fehlen der Anlage im Handelsangebot) der
Austausch der Anlage gegen denselben Typ unmöglich, kann der Hersteller
die Anlage gegen eine andere Anlage mit ähnlichen technischen Parametern
austauschen. Diese Handlung gilt als Erfüllung der Hersteller-Pichten. Der
Hersteller zahlt kein Geld für die gekaufte Anlage zurück.
5. Nur der Besitzer des gültigen Garantiedokuments kann Garantieansprüche
anmelden. Nicht vergessen: Bevor Sie die Garantieanmeldung vornehmen,
nutzen Sie unseren technischen Service per Telefon oder im Internet. In der
Mehrheit der Fälle können die Probleme der Nutzer ferngelöst werden. Falls
die Fernlösung des Problems unmöglich ist, wird der Kunde um Ausfüllung
des Anmeldeformulars zwecks Einholung der Autorisierung durch die Website
www.baro.com gebeten. Bei richtiger Reklamationsanmeldung erhalten Sie
die Bestätigung über ihre Annahme und einmalige Anmeldenummer (RMA).
6. Es besteht auch die Möglichkeit zur Reklamationsanmeldung per Telefon.
In diesem Fall wird das Gespräch aufgenommen, worüber der Berater
den Kunden vor Annahme der Reklamationsanmeldung informieren
wird. Direkt nach Vornahme der Anmeldung wird Sie der Berater über die
Anmeldenummer (sog. RAM-Nummer) benachrichtigen.
7. Bei Vornahme der richtigen Reklamationsanmeldung erhält der Kunde
die Kontaktdaten des Autorisierten Garantie-Services (im Weiteren „ASG“
genannt). Der Kunde hat Kontakt aufzunehmen und die Anlage zum ASG zu
liefern.
8. Die während der Garantiezeit festgestellten Mängel werden spätestens
binnen 30 Tagen, beginnend nach Lieferung der Anlage zum ASG, beseitigt.
Die Garantiezeit wird um die Zeit verlängert, in der die Anlage zur Verfügung
von ASG stand.
9. Die reklamierte Anlage ist durch den Kunden mit kompletter
Standardausrüstung und Dokumenten zur Kaufbestätigung bereitzustellen.
10. Die im Rahmen der Garantie ausgetauschten Bauteile bilden Eigentum des
Herstellers. Alle im Reklamationsverfahren ausgetauschten Bauteile sind mit
der Garantie bis zum Ende der Grundgarantie der Anlage umfasst.
11. Die Transportkosten des gerügten Produkts werden durch den Kunden
gedeckt. Bei unbegründeter Reklamationsanmeldung ist ASG berechtigt, den
Kunden mit Kosten im Zusammenhang mit Aufklärung der Sache zu belasten.
12. ASG verweigert die Annahme der Reklamation in folgenden Fällen:
- Feststellung der Nutzung der Anlage ungemäß der Bestimmung und
Bedienungsanleitung,
- Bereitstellung durch den Kunden der inkompletten Anlage, ohne
Ausrüstung, Datenschild,