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Müssen Feuerlöschgeräte prüf- und nachfüllbar sein?
Ja. Dieses ist in der Europanorm DIN EN3 festgelegt.
Besteht für Feuerlöscher eine Pflicht zur Instandhaltung?
Gemäß § 4 Arbeitsstättenverordnung hat ein Arbeitgeber Feuerlöscheinrichtungen in
Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Gemäß ASR A2.2 müssen Feuerlöscher zur
Sicherstellung der Funktionsbereitschaft mindestens alle zwei Jahre durch einen
Sachkundigen nach DIN 14406-Teil 4 geprüft werden, wobei in Ausnahmefällen kürzere
Abstände gelten können. Im Privathaushalt sind Feuerlöscher nicht vorgeschrieben, daher
kann herstellerseitig die zweijährige Prüfung nur empfohlen werden.
Können GLORIA-Feuerlöscher nachgefüllt und instand gehalten
werden?
Ja. Alle GLORIA Feuerlöscher sind gemäß DIN EN3 prüf- und nachfüllbar. Die
Instandhaltung der Geräte ist durch bundesweit rund 380 GLORIA Vertriebs- und
Servicepartner mit etwa 1.200 Servicetechnikern jederzeit gewährleistet. Nach erfolgter
Instandhaltung bringt der Servicetechniker auf dem Feuerlöscher einen
Instandhaltungsnachweis an, der u.a. das Datum der nächsten Instandhaltung beinhaltet.
Wer hält die Feuerlöscher instand?
Personen, die eine Sachkunde zur Prüfung von Feuerlöschern erlangt haben. Jeder
GLORIA Vertriebs- und Servicepartner hat eine entsprechende Ausbildung und verfügt
über einen Sachkundigen-Ausweis. Die Ausbildung ist güteüberwacht durch das RAL und
fordert auch eine regelmäßige Nachschulung und Überprüfung der Kenntnisse.
Wo finde ich die Adresse des nächstgelegenen GLORIA Vertriebs- und
Servicepartners?
In den Gelben Seiten unter dem Suchbegriff „Feuerlöschanlagen und -geräte“. Oder noch
einfacher unter der Internet-Adresse www.gloria.de unter der Rubrik „Vertrieb & Service“
den „Kundendienst-Finder“ nutzen. Mit Eingabe der PLZ werden die nächstgelegenen
GLORIA Vertriebs- und Servicepartner mit Entfernungsangabe aufgelistet.