data sheet

Berechnungsgrundlage:
Die Grund- oder Minimalausstattung basiert dabei auf dem Grad der Brandgefährdung, ver-
gleichbar einer Büronutzung. Die Grundausstattung an tragbaren Feuerlöschgeräten wird
in Abhängigkeit zur zu schützenden Grundfläche der Arbeitsstätte anhand nachstehender
Tabelle in Form von Löschmitteleinheiten (LE) ermittelt:
Grundfläche in m²
Grundausstattung LE
50
6
100
9
200
12
300
15
400
18
500
21
600
24
700
27
800
30
900
33
1000
36
je weitere 250
+ 6
Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über
mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen.
Beispiele zur Anwendung in der Praxis zur unverbindlichen Orientierung, wenn keine
Gefährdungsbeurteilung vorliegt:
Beispiel 1
800m² Schlosserei mit brennbaren Flüssigkeiten und Schweißarbeiten, Grundausstattung
mit erhöhter Brandgefährdung 30 LE werden für die Grundausstattung benötigt.
Wegen der erhöhten Brandgefährdung sind insgesamt 90 LE für diesen Bereich inkl. der
Grundausstattung empfohlen.
Produktempfehlung: z.B. 6 Liter Schaum-Feuerlöscher GLORIA SE+6PRO
Leistung/Rating: 34A 183B entspricht: 10 Löchmitteleinheiten (LE)
Rechnung:
90 LE dividiert durch 10 LE des Löschvermögens = Anzahl der benötigten Löscher dieses
Typs: = 9 Löscher GLORIA SE+ 6 PRO. Für den Arbeitsplatz mit Schweißarbeiten wird
zusätzlich ein Metallbrandfeuerlöscher für die Brandklasse D, GLORIA Typ P12M
empfohlen. Dabei darf die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher
möglichst nicht mehr als 20m betragen (tatsächliche Laufweglänge).










