data sheet

Brandklasse C
Propangasanlage mit einem 2m langen Rohr, an dem das austretende Gas entzündet wird.
Löschgeräte <3 kg Füllmenge müssen dieses Objekt einmal, größere Feuerlöscher zweimal
ablöschen. Eine zusätzliche Kennzeichnung außer C gibt es für diese Brandklasse nicht.
Brandklasse D
Für diese Zulassungsprüfung werden je 3kg Magnesium bzw. Natrium nach 50%
Entzündung abgelöscht. 10 Minuten nach Ablöschen wird das Brandobjekt geöffnet.
Unverbrannte Brandstoffreste müssen nachzuweisen sein. Eine zusätzliche Kennzeichnung
außer D gibt es für diese Brandklasse nicht.
Brandklasse F
Reines Lebensmittel-Pflanzenöl mit einem Selbstentzündungs-Temperaturbereich
zwischen 330°C und 380°C wird in einen Behälter aus ca. 2mm dickem Stahlblech und
250mm Tiefe gefüllt. Nach Selbstentzündung muss das Öl mindestens 120 Sekunden frei
brennen. Volumen des Speiseöls bei Prüfbrand 40F = 40l. Unverbranntes Öl muss im
Behälter nachzuweisen sein. Folgende Prüfobjekte sind möglich:
Löschleistung und Löschmitteleinheiten (LE) / Relevanz für Arbeitsstätten
Da das Löschvermögen nicht addiert werden kann, wird zur Berechnung der Anzahl der
erforderlichen Feuerlöscher eine Hilfsgröße, die Löschmitteleinheit (LE) verwendet. Den
Feuerlöschern wird dadurch eine bestimmte Anzahl von schmitteleinheiten zugeordnet.
Dies erfolgt anhand nachfolgender Tabelle:
Leistung A
Leistung B
LE
5 A
21 B
1
8 A
34 B
2
55 B
3
13 A
70 B
4
89 B
5
21 A
113 B
6
27 A
144 B
9
34 A
10
43 A
183 B
12
55 A
233 B
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Wird ein Feuerlöscher in einer Arbeitsstätte für die Brandklassen A und B eingesetzt und ist
dem Löschvermögen für die Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von LE zugeordnet,
so ist der niedrigere Wert der LE anzusetzen. Z.B.: 21A 183B ergeben 6 LE.