Safety Data Sheet Article 13497153
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 23.09.2014 überarbeitet am: 23.09.2014Versionsnummer 2
Handelsname:
Schamottkleber HT 1100
(Fortsetzung von Seite 2)
39.4.1
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Kontakt mit Produkt vermeiden.
Schutzvorschriften (Punkt 7) und persönliche Schutzausrüstung (Punkt 8) beachten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegspülen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
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Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
Trocken lagern.
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Lagerklasse: 13 (Nicht brennbare Feststoffe) nach TRGS 510
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): entfällt
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7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/
Persönliche Schutzausrüstungen
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
1310-73-2 Natriumhydroxid
MAK (Deutschland) vgl.Abschn.IIb
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Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung:
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
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Atemschutz: Nicht erforderlich.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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