Safety Data Sheet Article 13497153
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 23.09.2014 überarbeitet am: 23.09.2014Versionsnummer 2
Handelsname:
Schamottkleber HT 1100
(Fortsetzung von Seite 1)
39.4.1
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Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
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2.3 Sonstige Gefahren
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Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT: Nicht anwendbar.
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vPvB: Nicht anwendbar.
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
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Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend aufgeführten Stoffen mit kennzeichnungsfreien Beimengungen.
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 1310-73-2
EINECS: 215-185-5
Reg.nr.: 01-2119457892-27-X
Natriumhydroxid C R35
Skin Corr. 1A, H314
< 2%
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zusätzl. Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
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nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt
konsultieren.
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nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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nach Augenkontakt:
Augenlider geöffnet halten und mindestens 15 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließendem
Wasser spülen.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
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nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Produkt selbst brennt nicht.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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