Technical data sheet

Technisches Merkblatt Feste Farbe
Stand: Februar 2007 Seite 2 von 2
Vorbereitung und Anstrichaufbau
Der Untergrund muss tragfähig, sauber, trocken, fest
und fettfrei sein. Lose Teile mit einem Spachtel rest-
los entfernen. Leimfarben und kreidende Oberflächen
vorher restlos abwaschen oder abbürsten. Neuputze
mind. 4 Wochen trocknen lassen. Nicht tragfähige
Altanstriche sowie nicht anstrichgeeignete Wand-
beläge inkl. Kleister- und Makulaturresten restlos
entfernen.
Untergründe
Grundierung
Voranstrich
Zwischen- und
Schlussanstrich
normal saugende Unter-
gründe, Dispersionsfarben-
anstriche, Raufaser, Kunst-
harzputz, Kalkzementputz
usw.
bei großem
Farbtonkontrast
1x Feste Farbe
leicht sandende Putze, leicht
kreidende Dispersionsfarben-
anstriche, Mauerwerk, Beton,
abgebeizte Untergründe usw.
1x Grundierung
stark und ungleichmäßig
saugende Untergründe,
Gipsputz, Baustoffplatten
(z. B. Gipskartonplatten,
Faserzementplatten) usw.
1x Grundierung oder
Tiefgrund
3. Nach der Verarbeitung
Entsorgung
Die Verpackung ist aus Polypropylen (PP) und kann
zur Wiederverwertung aufbereitet werden. Nur rest-
entleerte Gebinde zum Recycling geben. Gebinde
mit eingetrockneten Farbresten können über den
Hausmüll bzw. als Baustellenschutt entsorgt werden.
Nicht eingetrocknete Farbreste bei einer Sammel-
stelle für Altfarben nach Abfallschlüssel-Nr. 080112
(gemäß AVV) entsorgen.
Werkzeugreinigung
Sofort nach Gebrauch mit Wasser und Seife.
Lagerung/Transport
Kühl, aber nicht unter +5 °C.
Anbruchgebinde mit Schutzfolie blasenfrei abdecken
und gut verschließen.
Mindesthaltbarkeit: ungeöffnet ca. 2 Jahre
ADR/RID: Kein Gefahrgut
Wassergefährdungsklasse: WGK 1, nach VwVws
4. Wichtige Hinweise
Auch bei der Verarbeitung lösemittelfreier Farben
und Lacke sind die üblichen Schutzmaßnahmen
einzuhalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Spritznebel und Sprühnebel nicht einatmen.
Während der Verarbeitung und Trocknung für
gründliche Belüftung sorgen. Essen, Trinken und
Rauchen während der Arbeit vermeiden. Bei
Berührung mit den Augen oder der Haut sofort
gründlich mit Wasser abspülen. Nicht in die
Kanalisation/Gewässer oder ins Erdreich gelangen
lassen.
EU Grenzwert für dieses Produkt (Kat. A/a): 75 g/l
(2007) / 30 g/l (2010).
Dieses Produkt enthält max. 1 g/l VOC.
5. Allgemeines
Alle Angaben und Werte sind das Produkt intensiver
Entwicklungsarbeit und langjähriger praktischer Er-
fahrung. Unsere anwendungstechnischen Empfeh-
lungen in Wort und Schrift, die wir zur Unterstützung
des Käufers bzw. Verarbeiters nach bestem Wissen
entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand geben,
bekunden kein vertragliches Rechtsverhältnis. Sie
entbinden den Käufer nicht davon, unsere Produkte
auf ihre Eignung für den vorgesehenen Anwendungs-
zweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen. Im
Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen. Mit Erscheinen einer durch technischen
Fortschritt bedingten Neuauflage dieses Merkblattes
verlieren alle vorstehenden Angaben ihre Gültigkeit.
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