Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.03.2012 überarbeitet am: 05.03.2012
Handelsname:
Schamottkleber HT 1100
(Fortsetzung von Seite 1)
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nach Augenkontakt:
Augenlider geöffnet halten und mindestens 15 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließendem
Wasser spülen.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
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nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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Geeignete Löschmittel:
Produkt selbst brennt nicht.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
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Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Kontakt mit Produkt vermeiden.
Schutzvorschriften (Punkt 7) und persönliche Schutzausrüstung (Punkt 8) beachten.
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Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Mechanisch aufnehmen.
Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegspülen.
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Handhabung und Lagerung
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Handhabung:
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Hinweise zum sicheren Umgang:
Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
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Zusammenlagerungshinweise:
Nicht erforderlich
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
Trocken lagern.
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Lagerklasse:
13 (nicht brandgefährliche Feststoffe) nach VCI-Konzept
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
entfällt
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Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstung
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu
überwachenden Grenzwerten.
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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Persönliche Schutzausrüstung:
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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