Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 17.06.2013 überarbeitet am: 17.06.2013Versionsnummer 4
Handelsname:
Feuerfester Kessel-Kitt "Froschmarke" und
REDA Kessel-Kitt
(Fortsetzung von Seite 4)
36.2.3
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Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung und vorschriftsmäßiger Lagerung.
11 Toxikologische Angaben
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Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität:
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Primäre Reizwirkung:
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an der Haut: Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen.
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am Auge: Spritzer können zu vorübergehender Augenreizung führen.
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Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt
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Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der
Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Gemische der EG in der letztgültigen Fassung.
12 Umweltbezogene Angaben
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Toxizität
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Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Sonstige Hinweise: Das Produkt ist biologisch schwer abbaubar.
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Verhalten in Umweltkompartimenten:
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Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
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Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT: Nicht anwendbar.
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vPvB: Nicht anwendbar.
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Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
13 Hinweise zur Entsorgung
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Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung
des Produktes.
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Europäischer Abfallkatalog
08 00 00 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL),
KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN
08 04 00 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender
Materialien)
08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
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Ungereinigte Verpackungen:
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Empfehlung: Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
DE
(Fortsetzung auf Seite 6)







