Die Unfallverhütungsvorschrift (VSG 1.1 5 14) schreibt folgendes vor: Der Unternehmer hat geeignete persönliche Schutzausrüstung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Gefahr: ren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nicht durch technische Ader organisatorische Maßnahmen vermieden Oder ausreichend begrenzt werden kennen.