Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 04.04.2012 / 0001
Ersetzt Fassung vom / Version: 04.04.2012 / 0001
Gültig ab: 04.04.2012
PDF-Druckdatum: 16.04.2012
63726011010 Nano Poliermittel 250 ml
Verbraucher Mensch - oral Langzeit DNEL 6,22 mg/kg
bw/day
Industriell Mensch - Inhalation Langzeit DNEL 3 mg/m3
Gewerblich Mensch - Inhalation Langzeit DNEL 3 mg/m3
Umwelt -
Abwasserbehandlungsanla
ge
PNEC 20 mg/l
Triethanolamin
Anwendungsgebiet Expositionsweg /
Umweltkompartiment
Auswirkung auf die
Gesundheit
Deskripto
r
Wert Einheit Bemerku
ng
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - dermal Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 6,3 mg/kg
bw/day
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - Inhalation Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 5 mg/m3
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - Inhalation Langzeit, lokale
Effekte
DNEL 5 mg/m3
Verbraucher Mensch - dermal Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 3,1 mg/kg
bw/day
Verbraucher Mensch - oral Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 13 mg/kg
bw/day
Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 1,25 mg/m3
Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit, lokale
Effekte
DNEL 1,25 mg/kg
Umwelt - Süßwasser PNEC 0,32 mg/l
Umwelt - Meerwasser PNEC 0,032 mg/l
Umwelt - Wasser,
sporadische
(intermittierende)
Freisetzung
PNEC 5,12 mg/l
Umwelt -
Abwasserbehandlungsanla
ge
PNEC 10 mg/l
Umwelt - Sediment,
Süßwasser
PNEC 1,7 mg/kg
Umwelt - Sediment,
Meerwasser
PNEC 0,17 mg/kg
Umwelt - Boden PNEC 0,151 mg/kg
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden.
Falls dies nicht ausreicht, um die Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) zu halten, ist ein geeigneter Atemschutz
zu tragen.
Gilt nur, wenn hier Expositionsgrenzwerte aufgeführt sind.
In geschlossenen Systemen nicht erforderlich, da hier im Normalfall keine Exposition auftritt.
8.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
Augen-/Gesichtsschutz:
Bei Gefahr des Augenkontaktes.
Schutzbrille dichtschließend mit Seitenschildern (EN 166).
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