Safety data sheet Article 13497517
FAVORIT KOMBIENTRUSSER IM BEUTEL
Materialnummer: 00180-0009
Alschu-Chemie GmbH
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Überarbeitet am: 14.03.2017
Revisions-Nr.: 2,0
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Mischung aus Ammoniumchlorid, Kupfer(II)chlorid und weiteren Zusatzstoffen
Chemische Charakterisierung
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
12125-02-9 Ammoniumchlorid < 95 %
235-186-4 017-014-00-8 01-2119487950-27
Acute Tox. 4, Eye Irrit. 2; H302 H319
7447-39-4 Kupfer(II)chlorid < 10 %
231-210-2 01-2119970306-36
Acute Tox. 4, Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2, Aquatic Acute 1 (M-Factor = 100), Aquatic Chronic 1; H302
H315 H319 H400 H410
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
Allgemeine Hinweise
Nach Einatmen der Brandgase, Zersetzungsprodukte oder Staub im Unglücksfall an die frische Luft
bringen.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen
Mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Augenkontakt
Sofort reichlich Wasser (wenn möglich mit Medizinalkohlezusatz) trinken lassen.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Die Entscheidung darüber, ob Brechreiz ausgelöst werden soll oder nicht, soll vom Arzt getroffen
werden.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Verursacht schwere Augenreizung.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum, Kohlendioxid (CO2), Trockenlöschmittel, Wassersprühstrahl.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann entstehen:
Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und nitrose Gase (NOx)
D - DEDruckdatum: 15.03.2017 Seite 2 von 8