Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 453/2010 Seite 3 von 6
Handelsname: Rauchöl
Hersteller / Lieferant: Gebr. FALLER GmbH, Kreuzstraße 9, D - 78148 Gütenbach
Telefon: +49-7723-651-0, Ausstellungsdatum: 31.01.2014 Ersatz für das Datenblatt von: 18.03.2013
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
5.1.1
Geeignete Löschmittel:
Schaum, Pulver, CO2. Wassersprühstrahl
5.1.2
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfalle können sich bilden: Anorgan. Stäube, organische Crackprodukte und Kohlenoxide.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
5.3.1
Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Dicht schließender Chemieschutzanzug.
5.3.2
Zusätzliche Hinweise:
Keine.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Siehe Kapitel 8.2.2
Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Größere Mengen nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Zuständige Behörden bei unfallbedingtem
Einleiten größerer Mengen informieren. Reste mit geeigneten flüssigkeitsbindenden Materialien aufnehmen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Keine.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1
Hinweise zum sicheren Umgang:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Staub
Gas Dämpfe Brandgase nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
7.1.2
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten, nicht rauchen. Im entleerten Gebinde können sich zündfähige Gemische bilden.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.2.1
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Lösungsmittelbeständigen und dichten Fußboden vorsehen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
7.2.2
Zusammenlagerungshinweise:
Entfernt lagern von Oxidationsmitteln.
7.2.3
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.3
Spezifische Endanwendungen
n.v.






