Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt
Produkt-Nr.: 170494 Seite 02
06 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:
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Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Dämpfe nicht einatmen. Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten.
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Umweltschutzmaßnahmen:
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Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschutzung von Flüssen,
Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
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Verfahren zur Reinigung:
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur Entsorgung nach
den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Kapitel 13).
Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern, möglichst keine Lösemittel benutzen.
07 Handhabung und Lagerung:
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Handhabung:
Hinweise zum sicheren Umgang
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Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden.
Kontakt mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe, Spritznebel und Schleifstäube nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen,
trinken, rauchen. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Kapitel 8. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.
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Lagerung:
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
:
Behälter dicht geschlossen halten. Behälter nicht mit Druck leeren, kein Druckbehälter!
Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern,
um jegliches Auslaufen zu verhindern.
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Zusammenlagerungshinweise
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Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
:
Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem Etikett beachten.
Lagerung zwischen 15 und 30 °C an einem trockenen und gut gelüfteten Ort. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Von Zündquellen fernhalten.
08 Begrenzung und Überwachung der Expositions/persönliche Schutzausrüstung:
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen
:
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden.
Falls dies nicht ausreicht, um die Aerosol- und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Luftgrenzwerten zu halten,
muss ein zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden.
Persönliche Schutzausrüstung
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Atemschutz
:
BG-Regel 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ beachten.
Liegt die Lösemittelkonzentration über den Luftgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck zugelassenes Atemschutzgeräte
Getragen werden. Ein Verzeichnis zertifizierter Atemschutzgeräte existiert als BGI 693 beim Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaft.
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Handschutz
:
BG-Regel 195 „Einsatz von Schutzhandschuhen“ beachten. Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutzhandschuh.
Für den Kurzzeitkontakt (z.B. Spritzschutz) mit den im Produkt enthaltenen Inhaltsstoffen wird ein Handschuh aus
mit mindestens 0,4 mm Materialstärke, Durchdringungszeit > 480 min
empfohlen.
Der Schutzhandschuh sollte in jedem Fall auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische Beständigkeit,
Produktverträglichkeit) geprüft werden. Anweisung und Informationen des Handschuhherstellers zur Anwendung, Lagerung,
Pflege und zum Austausch der Handschuhe befolgen. Die Schutzhandschuhe sollten bei Beschädigung oder ersten
Abnutzungserscheinungen sofort ersetzt werden.
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Augenschutz
:
BG-Regel 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ beachten. Zum Schutz gegen Flüssigkeitsspritzer Schutzbrille tragen.
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Schutz- und Hygienemaßnahmen
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Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen.
Keine organischen Lösungsmittel verwenden.
09 Physikalische und chemische Eigenschaften:
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Erscheinungsbild
:
Form: flüssig
Farbe: siehe Etikett
Geruch: arttypisch




