Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 2015/830 Seite 5 von 7
Handelsname: Super-Expert Plastikkleber
Hersteller / Lieferant: Gebr. FALLER GmbH, Kreuzstraße 9, D - 78148 Gütenbach
Telefon: +49-7723-651-0, Ausstellungsdatum: 25.07.2016 Ersatz für das Datenblatt von: 23.10.2015
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Einatmen: n.v.
Verschlucken: n.v.
Hautkontakt: n.v.
Ätz - / Reizwirkung auf die Haut: Kann bei empfindlichen Personen Hautreizungen verursachen.
schwere Augenschädigung / - reizung: Kann bei empfindlichen Personen Augenreizungen verursachen.
Sensibilisierung der Atemwege / Haut: Keine.
Keimzell-Mutagenität: Keine.
Karzinogenität: Keine.
Reproduktionstoxizität: Keine.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
Exposition:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei
wiederholter Exposition:
n.v.
Aspirationsgefahr: n.v.
11.1.1 –
11.1.11
Erfahrungen aus der Praxis
n.v.
11.1.12 Erfahrungen aus der Praxis
Einstufungsrelevante Beobachtungen:
Keine.
Sonstige Beobachtungen:
Keine.
Die Einstufung der Zubereitung erfolgte nach dem Berechnungsverfahren.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
n.v.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt ist schwer wasserlöslich. Es kann durch abiotische Prozesse, z.B. mechanisches Abscheiden,
weitgehend aus dem Wasser eliminiert werden.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
n.v.
12.4
Mobilität im Boden
n.v.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Diese Mischung enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet sind.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
12.6.1 CSB - Wert, mg/g: n.v.
12.6.2 BSB5 - Wert, mg/g: n.v.
12.6.3 AOX - Hinweis: n.a.
12.6.4 Ökologisch bedeutsame Bestandteile: Keine.
12.6.5 Andere schädliche Wirkungen: Keine.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
13.1.1 Empfehlung: D 10 / R 1 Abfallschlüssel - Nr.: 20 01 27
Die Abfallschlüsselnummer soll in Absprache mit dem
Verbraucher, dem Hersteller und dem Entsorger
festgelegt werden.
Zusätzlich örtliche behördliche Vorschriften beachten.
13.2
Für ungereinigte Verpackungen
13.2.1 Empfehlung: Mit geeignetem Reinigungsmittel spülen. Sonst wie Produktreste. Nicht reinigungsfähige
Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
13.2.2 Sicherer Umgang: Wie für Produktreste. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen
sind zu beachten.