Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 2015/830 Seite 3 von 7
Handelsname: Super-Expert Plastikkleber
Hersteller / Lieferant: Gebr. FALLER GmbH, Kreuzstraße 9, D - 78148 Gütenbach
Telefon: +49-7723-651-0, Ausstellungsdatum: 25.07.2016 Ersatz für das Datenblatt von: 23.10.2015
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Siehe Kapitel 8.2.2
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Größere Mengen nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Zuständige Behörden bei unfallbedingtem
Einleiten größerer Mengen informieren.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Keine.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1
Hinweise zum sicheren Umgang:
Dämpfe nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
7.1.2
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten. Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.2.1
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Von Zündquellen fernhalten.
7.2.2
Zusammenlagerungshinweise:
Entfernt lagern von Oxidationsmitteln.
7.2.3
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Keine.
7.3
Spezifische Endanwendungen
n.v.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Bezeichnung des Stoffes Überwachungswert
1-Methoxy-2-propanol; Monopropylenglycolmethylether AGW: 100 ppm | 370 mg/m³, TWA: 100 ppm | 375 mg/m³
Aceton AGW: 500 ppm | 1200 mg/m³, TWA: 500 ppm | 1210 mg/m³
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1
Geeignete technische Steuereinrichtungen
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
8.2.2
Individuelle Sicherheitsmaßnamen
8.2.2a
Atemschutz:
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Kurzzeitig Filtergerät, Filter
A
8.2.2b
Handschutz:
Handschuhe (säurebeständig); Butyl, Permeationszeit > 20 min.
Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit und
Durchbruchzeit beachten. Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen,
unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnittgefahr,
Abrieb und Kontaktdauer.
8.2.2c
Augenschutz:
Schutzbrille
8.2.2d
Körperschutz:
Leichte Schutzkleidung
8.2.2e
Sonstiges:
Tragezeitbegrenzung beachten.
8.2.3
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
n.v.