Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 453/2010 Seite 4 von 5
Handelsname: Straßenfarbe
Hersteller / Lieferant: Gebr. FALLER GmbH, Kreuzstraße 9, D - 78148 Gütenbach
Telefon: +49-7723-651-0, Ausstellungsdatum: 15.09.2014 Ersatz für das Datenblatt von: ---
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
11.1.1
Stoffe
n.a.
11.1.2
Gemische
Akute Toxizität:
Einatmen: n.v.
Verschlucken: n.v.
Hautkontakt: n.v.
Reiz - / Ätzwirkung (an Haut / Auge): Geringe Reizwirkung - nicht kennzeichnungspflichtig
Sensibilisierung: n.v.
Karzinogenität: n.v.
Mutagenität: n.v.
Reproduktionstoxizität: n.v.
Narkotische Wirkung: Keine.
11.1.3 –
11.1.12
Erfahrungen aus der Praxis
n.v.
11.1.13 Erfahrungen aus der Praxis
Einstufungsrelevante Beobachtungen:
Keine.
Sonstige Beobachtungen:
n.v.
Die Einstufung der Zubereitung erfolgte nach dem Berechnungsverfahren.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Schädlich für Wasserorganismen.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt ist nach den Kriterien der OECD nicht leicht abbaubar (nicht readily biodegradable), jedoch
potentiell biologisch abbaubar (inherently biodegradable).
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
12.4
Mobilität im Boden
n.v.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Diese Mischung enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet sind.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
12.6.1 CSB - Wert, mg/g: n.v.
12.6.2 BSB5 - Wert, mg/g: n.v.
12.6.3 AOX - Hinweis: Entfällt.
12.6.4 Ökologisch bedeutsame Bestandteile: Keine.
12.6.5 Andere schädliche Wirkungen: Keine.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
13.1.1 Empfehlung: D 10 / R 1 Abfallschlüssel - Nr.: 20 01 30
Die Abfallschlüsselnummer soll in Absprache mit dem
Verbraucher, dem Hersteller und dem Entsorger
festgelegt werden.
Zusätzlich örtliche behördliche Vorschriften beachten.
13.2
Für ungereinigte Verpackungen
13.2.1 Empfehlung: Mit geeignetem Reinigungsmittel spülen. Sonst wie Produktreste. Nicht reinigungsfähige
Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
13.2.2 Sicherer Umgang: Wie für Produktreste. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen
sind zu beachten.