Operation Manual
Anhang
3. Bei Widerruf der Nutzungsbefugnisse hat der Lizenznehmer die
Originaldatenträger und vorhandene Kopien zu vernichten und gespeicherte Software und
Daten vollständig und unwiderruflich zu löschen. Er hat gegenüber dem Lizenzgeber die
vollständige Vernichtung und Löschung schriftlich zu versichern.
§ 7
Verjährung
Ansprüche des Lizenznehmers wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres. Soweit es
sich bei den Vertragsgegenständen um neue bewegliche Sachen handelt und der
Lizenznehmer ein Verbraucher ist, verjähren alle Ansprüche erst in 24 Monaten. Für
vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, bei Personenschäden sowie bei Ansprüchen nach
dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Beginn der Verjährung
richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8
Schlussbestimmungen
Die hier getroffene Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen daraus ist
Esslingen (Deutschland). Für alle Streitigkeiten aus dieser Lizenzvereinbarung vereinbaren
die Parteien als Gerichtsstand Esslingen (Deutschland), wenn der Lizenznehmer
Vollkaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist oder falls er seinen Sitz oder seine
Niederlassung im Ausland hat.
Vertragsbedingungen für Endbenutzer
Die Daten („Daten") sind ausschließlich Ihrem eigenen, persönlichen Gebrauch vorbehalten
und dürfen nicht weiterveräußert werden. Sie unterliegen dem Urheberrechtsschutz und den
folgenden Bestimmungen und Bedingungen des Vertrags, der zwischen Ihnen auf der einen
Seite sowie United Navigation GmbH und seinen Lizenzgebern (einschließlich deren
Lizenzgebern und Lieferanten) auf der anderen Seite geschlossen wird.
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