Operation Manual
Kapitel 10 – Praktische Tipps
Benutzerhandbuch Falk Navigator 8 185
Lizenznehmer ein Verbraucher ist, verjähren alle Ansprüche erst in 24 Monaten.
Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, bei Personenschäden sowie bei Ansprüchen
nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Beginn der
Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8
Schlussbestimmungen
Die hier getroffene Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen daraus ist
Esslingen (Deutschland). Für alle Streitigkeiten aus dieser Lizenzvereinbarung
vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Esslingen (Deutschland), wenn der
Lizenznehmer Vollkaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist oder falls er seinen Sitz
oder seine Niederlassung im Ausland hat.